Ratsbuch (1) der Stadt Kemberg (2)
F l e i s c h e r - E i d e
Handwerksmeister - Eid unter den Fleischern
1677
Ich, N.N., schwöre und gelobe, daß ich, so oft ich dazu gefordert, in der Fleischtaxe (3) mich
dergestalt verhalten will, daß es gemeiner Stadt Nutzen betreffe und gegen Gott und
die Obrigkeit mit Bestand zu verantworten.
Als mir Gott helfe durch Christum Amen.1728
Ich, N.N., schwöre zu Gott im Himmel diesen leiblichen teuren Eid, demnach ich zum
Handwerksmeister unter den Fleischhauern allhier bestellt worden, daß ich, so oft ich
zur Fleischtaxe erfordert werde, mich dergestalt und also verhalten will, wie es gemei-
ner Stadt Nutzen betrifft und ich es gegen Gott, die Obrigkeit und gegen jedermann
verantworten kann.
So wahr mir Gott helfe durch Christum Jesum.
Fleischhacker - Eid wegen der Fleischwaage1632 und 1730
Ich schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen körperlichen Eid, daß ich alles
dasjenige Vieh, was ich für mich im Hause als auch auf der Bank (4) zum Verkauf
Schlachten werde, ohne einigen gebrauchten Unterschleif (5), es geschehe auch auf, was
Masse und Weise, so wie es immer wolle, richtig angeben und zur Kurfürstlichen
Waage bringen, auch was ich anderen um Lohn (6) schlachten werde, richtig angeben
will.
So wahr mir Gott helfe durch unseren Heiland Jesum Christum.
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1 Stadtarchiv Kemberg; wiedergegeben in modernisierter Fassung
2 Stadt südl. Wittenberg
3 Vorgeschriebener Fleischpreis
4 Kaufleute und Handwerker schlagen in Straßen und auf Plätzen ihre BÄNKE auf, das sind Tische und Buden
mit den ausgebreiteten Waren; zumal gilt es von Bänken der Metzger und Bäcker (DWB 1, 1109)
5 Unterschlagung; Hinterziehung schuldiger Leistungen (Abgaben); Veruntreuung
6 Es handelt sich hier wohl um Hausschlachtung