~ Der Fall Anna Gribbenis ~

 

 

 

Ein mecklenburgischer Hexenprozeß aus dem Jahre 1667

Quelle: AHR, Ingrid Ehlers

 

 

 

 

Die »Acta criminalia« bzw. »inquisitionalia« in Sachen der Anna Gribbenis (Gribnitz), verehelichte Fincke, »in puncto veneficii« aus dem Jahre 1667 liegen mit jeweils rund 400 Seiten in zwei nahezu identischen Exemplaren von der Hand des Rostocker Kämmereisekretärs Daniel Lesche im Be­stand »Kämmerei und Hospitäler« des Stadtarchivs Rostock vor. Sie enthalten die minuziöse Protokollierung eines achtmonatigen Pro­zesses, dessen lateinische Straftatsbezeich­nung dem Delikt der Hexerei entspricht und in jener Zeit üblich war.1

 

Der Inquisitionsprozeß

 

Am 4. Februar 1667 teilt Christian Rosenow, Verwalter des herzoglichen Amtes Doberan, den Hospitalvorstehern von St. Georg Peter Eggerdes und Ewert von Berg mit, daß die Amtsuntertanin Tilsche Panzenhagen aus Elmenhorst sowohl auf der Tortur als auch im gütlichen Bekenntnis die Hospitaluntertanin Anna Gribbenis, Ehefrau des Chim Fincke, als Hexe be­nannte. Die Hospitalherren sollen davon informiert sein, es steht ihnen frei, am 13. Februar Anna Gribbenis in Doberan mit der Tilsche Panzenhagen zu konfrontieren.2

Wenige Tage später veranlassen die Hos­pital- und Kämmereiherren in Rostock die Festnahme der Frau. Anna Gribbenis wird im Haus ihres Mannes Chim Fincke am Spinn­rad angetroffen. Sie beteuert ihre Unschuld, an Händen und Füßen gefesselt wird sie ins Schulzenhaus abgeführt. Am 13. Februar bringt man sie nach Doberan. Dabei ist auch die herzogliche Untertanin Grete Bese aus Elmenhorst, die ebenfalls von der Pan­zenhagen denunziert wurde. Anna Grib­benis betritt mit verhülltem Gesicht die Gerichtsstube. Tilsche bleibt bei ihren Aussagen und sagt Anna ins Gesicht und in die Augen, sie vor acht Jahren auf dem Feld, als sie sich beim Viehhüten die Zeit vertrie­ben und Anna über ihr Pech mit dem Vieh geklagt habe, das Zaubern gelehrt zu ha­ben. Anna sollte fortan gute Tage mit den Tieren haben, wenn sie - wie Tilsche - ein mausgroßes Hündchen als Geist mit Na­men Claus annehmen und einen Weiden­stock mit einer Spruchformel benutzen würde. Kurze Zeit später wird Tilsche ge­tötet. Herzog Christian Louis hatte nach der Carolina die Bestrafung mit dem Feuer festgelegt, vor dem Verbrennen sollte sie erwürgt werden.3

Anna Gribbenis ist eine Frau im Alter von drei Stigenjahren.4 Ihr Mann Chim Fincke, der in den Rechnungsbüchern des St. Georghospitals als Bauer, also Zeitpäch­ter, geführt wird, heiratete die gebürtige Elmenhorsterin vor dreißig Jahren, als sie in Rostock diente. Sie haben mindestens eine Tochter im heiratsfähigen Alter und einen Sohn von 28 Jahren, der im Herbst 1666 heiratete. Anläßlich der Hochzeit braute Vater Fincke verbotenerweise eine Tonne Bier, die die Hospitalherren einziehen und ins Armenhaus bringen ließen. Damals, so erinnern sich jetzt die von den Kämmerei­herren befragten Adam Kusky und Balzer Glöde, sind ihnen beim Wegtragen des Bie­res zwei seltsame rußschwarze Katzen der Anna Gribbenis nachgelaufen. Wer im Herbst dem Hospital den verbotenen Bier­brau meldete, ist nicht zu erfahren.

Am 22. Februar beginnen umfangreiche Befragungen der Dorfbewohner. Jochim Detloff der Ältere wird so befragt:

 

- Ob Anna Fincke sich wohl verhalten habe? Ja, sie sei zur Kirche gegangen.

- Ob sie im Gerede der Zauberei stand? Ja, vor Jahren.

- Viele Jahre? Wisse er nicht, ziemlich lange.

- Ob sie bei den Bauern im Verdacht ste­he, ihnen schaden zu können oder es getan zu haben? Ja, Thies Gribbenis habe sie mal in Ver­dacht gehabt wegen

   seines toten Viehs. Der habe ihr das auch in die Augen gesagt.

- Ob er Inquisitin für eine Hexe halte? Ja, auch die ganze Bauernschaft tue es.

- Warum? Weil jeder sie für eine Hexe halte, tue er es auch. Ihm sei viel Vieh umgekommen, er habe die Panzenhagensche im Ver­dacht gehabt, die neulich

   in Doberan verbrannt wurde.

- Ob er mit Inquisitin Streit gehabt habe? Ja, vor drei Jahren, wie den Vorstehern bekannt sei.

- Aus welcher Ursache? Chim Fincke beschuldigte ihn, seine Frau Hexe gescholten zu haben.

- Hat Zeuge solches getan?

 

Hinrich Klörries wollte die Tochter von Anna G. heiraten. Das verstörte den Zeu­gen, weil die Mutter als Hexe galt. Der Streit wurde dann zwar beigelegt, aber er halte dennoch Anna G. für eine Hexe.

 

- Ob er Inquisitin in der Custodie bewach­te und wie sie sich verhielt? Ja, an Singen und Beten habe es ihr nicht gemangelt, sonst wisse er nicht mehr.

 

An diesem ersten großen Gerichtstag wer­den weitere acht Zeugen gehört, der Dorf­schulze Michel Kron (38), Neffe der Be­klagten, der Sohn Jochim Fincke, der Bau­er und Schwager Thies Fincke (60), Hans Panzenhagen (40), ebenfalls Bauer, Jochim Röpcke, ein 30jähriger Bauer, der Ehe­mann Chim Fincke (60), Hinrich Klörries, ein Mann und Bauer von 28 Jahren, der die Fincketochter einmal heiraten wollte, und Zacharias Detloff (30), Bauer. Sie er­geben: Anna G. lebt als Christin in gutem Einvernehmen mit ihrer Familie. Das Ge­rücht, sie könne zaubern, besteht seit mehreren Jahren, trotzdem ging es recht gut mit den Bekannten. Die Angehörigen ste­hen zu ihr und hüten ihre Zunge, Annas Katzen sind noch im Haus. Anna klagt im Gefängnis ihren Bewachern, sie hätte die Tiere nicht gekauft, aufgezogen und fett gefüttert, sondern getötet, wenn sie ge­wußt hätte, daß die ihr einmal schaden könnten. Streit gab es mit der Detloff-Familie. Es sind auch Jochim und Zacharias Detloff, die von dem im fürstlichen Teil von Elmenhorst lebenden Bruder Thies Gribbenis sprechen, der seine Schwester der schädigenden Zauberei verdächtigt haben soll, als ihm vor einiger Zeit Vieh umkam. An diesem Tag ist die Meinung der Zeugen in der Frage, ob Anna Grib­benis eine Hexe sei oder nicht, nicht ein­hellig. Für die Detloffs steht es allerdings fest. An den auffallenden Katzen der Anna Gribbenis entzünden sich die Gemüter nicht weiter. Dafür wird der junge Fincke nochmals gehört. Er soll von einer Begeg­nung mit einem alten Mann berichten, die er einmal hatte. Fincke erzählt von dem Alten im grauen Rock und auf einem brau­nen Pferd, der ihm einst davon abriet, die Bauernstelle seiner Eltern zu übernehmen und der nur ein Gespenst gewesen sein kann. Mit seinem Vater sprach er nicht darüber.

Am 5. März setzt man die Verhöre fort. Zacharias Detloff hat mit seiner Aussage, Anna G. habe vor Jahren ihrem Bruder mit einem Guß geschadet, die Richtung ange­zeigt: Immer mehr Klatsch und Tratsch kommt zum Vorschein, der Annas Ruf als Hexe erhärten kann, weil sie mit einigen im Streit gelegen und ihnen angeblich übel mitgespielt habe. Der Kreis der zum Teil miteinander versippten Zeugen erweitert sich und schließt nun auch Untertanen des Amtes Doberan ein. Die Hospitalherren machen mit dem Amtsverwalter Rosenow einen Termin für den 12. März im Kloster Doberan aus. Zuvor schicken die Herren Geismar und Eggerdes einen Diener nach Elmenhorst, der die Handfesseln der Ge­fangenen kontrollieren soll.

 

                                                          

                                                                                              Fussschrauben                                                                               Daumenschrauben

 

Folterinstrumente, Zeichnung im Archiv der Hansestadt Rostock. Die Geräte stammen wohl aus der im 19. Jahrhundert aufgelösten Fronerei und sollen

laut Beschriftung des Blattes früher im Ratsarchiv gewesen sein.

 

 

Sie haben sich gelockert und werden festgeschraubt. Dorfschulze Michel Kron läßt den Herren ausrichten, was Jochim Detloff in ei­ner Nacht sah, als er die Gefangene be­wachte: Eine schwarze Maus erschien und verwandelte sich in einen schwarzen Kerl, der sich zu ihr stellte... Die Fama der He­xerei um Anna Gribbenis, bisher wahr­scheinlich nur heimlich wirkend, ist durch die Denunziation der Tilsche P. und die Konfrontation nun legitim.

Der Meldung von der Maus und dem Kerl im Gefängnis zu Elmenhorst muß man nachgehen. Schulze Michel Kron be­ruft sich auf seinen Schwiegervater Detloff, der aber streitet alles ab. Ein Junge von 15 Jahren erzählte es ihm. Dieser will es von einem zehnjährigen Mädchen wissen, das seine Mutter besuchte, jetzt aber wieder abgereist ist. Das Mädchen soll es in der Kate von Max Grote gehört haben. In Grotes Haus sprach man nie von einer Maus, die sich in einen Kerl verwandelte. Eine haltlose Geschichte, zu der niemand stehen will. In Doberan werden der fünf­zigjährige Bruder von Anna Gribbenis, Thies Gribbenis, Bauer, Hans Hamann, sechzig Jahre alt, Bruder der in Doberan verbrannten Tilsche Panzenhagen, und die vierzigjährige Kuhhirtenfrau Lene Truwalk befragt. Thies behauptet zunächst, mit seiner Schwester keinen Streit gehabt zu haben, gibt aber, als der Befrager dar­auf insistiert, zu, vor zehn Jahren krank gewesen zu sein, doch niemand deswegen verdächtigt zu haben. Alle wissen von dem Ruf Annas als Hexe, niemand aber sagte ihr das ins Gesicht. Hans Hamann weiß von der Freundschaft zwischen seiner Schwester und Anna Gribbenis, kann aber nichts anderes von ihr als seine jüngst ver­brannte Schwester bekannt habe, sagen, und wenn Meister Jacob, der Henker in Rostock also, sie erst einmal behandele, dann würde sie wohl ebenso bekennen wie seine Schwester.

In Rostock berichtet am 18. März Syndikus Hermann Lembcke dem Rat über die Beschuldigung der A.G. als Hexe und das bisher Unternommene.

Es wird beschlossen, einen Formalprozeß zu führen, dem Pastor in Elmenhorst hat man gemeldet, daß die Zeugen in Glau­benssachen nicht gefestigt seien. Endlich hören am 22. März die Kämmereiherren und Hospitalvorste­her Anna Gribbenis zu 74 Inquisitionalfragen. Mit Tilsche Panzenhagen war sie bekannt, sie saßen mal draußen und spielten »Pißkühlchen«, da klagte sie ihr ihr Pech beim Buttern.5 Tilsche riet ihr einiges, was sie dagegen tun könnte, doch war ihr nicht bewußt, daß das etwas mit Zauberei zu tun hätte. Das Zerwürfnis mit Detloff kam zustande, weil dessen Sohn zehn Jahre lang mit Finckes Tochter ging, sie dann aber doch nicht zur Frau nehmen wollte. Ein anderer Bewerber trat an, aber auch er nahm Abstand. Der Grund war, so Anna Gribbenis, weil Detloff ihm abgeraten hat­te. Sie wollte damals wissen, was Sache war, und hatte sich bei den Hospitalvorstehern beklagt. Jochim Detloff beschuldigte sie des Pfefferdiebstahls auf der Hochzeit sei­ner Tochter. Auf die Frage, ob es denn nicht stimme, daß Detloff die Hochzeit seines Sohnes mit ihrer Tochter verhinder­te, weil sie eine Hexe sei, antwortet sie klar:

Nein, ihre Tochter war ihm zu gering, denn sie trug nur Leinen. Anna Gribbenis verneint alle Unterstellungen, die sie in einem schlechten Licht und als Schuldige erscheinen lassen könnten. Sie beteuert, in Frieden zu leben, nicht zaubern zu kön­nen, keinen Geist zu haben. Sie kann auch nicht finden, daß hinter den beiden, übri­gens von der Panzenhagen gekauften, Kat­zen ein Geist steht. Nach dem »Examen« bringt man die Frau gefesselt zurück ins Schulzengericht.

Im April werden die Zeugenvernehmun­gen unter Eid fortgesetzt. Der Kreis der Zeugen hat sich erweitert. Michael Pan­zenhagen sagt zum Beispiel aus: Aus zwei Gründen ist Anna G. für ihn eine Hexe. Erstens, vor zwei Jahren war er krank und lag ohne Sprache. Man sagte, ein altes Weib habe ihm das angetan. Eigentlich mochte er alte Leute gut leiden, nur die Gribbenis nicht. Sie ist zweimal unaufgefordert zu ihm ins Haus gekommen, er schlug sie, daß sie blau war, und vertrieb sie. Aber er ver­spürte Linderung, die Sprache kam auch wieder. Zweitens, als sein Pferd einmal über den Zaun gesprungen war und von ihrem Korn fraß, hatte sie ihrem Mann zugerufen, das würde es in diesem Jahr nicht wieder tun. Das Pferd hinkte dann ein halbes Jahr lang.

Der Kriminalprozeß gegen Anna Grib­benis ist nun an dem Punkt angekommen, wo die Entscheidung fallen muß: Reichen die bisher ermittelten Indizien aus, die Frau auf die Folter zu bringen? Bürger­meister Liebeherr schlägt vor, daß geistli­cher Beistand die Inquisitin zu einem Ge­ständnis in Güte bewegen soll, ehe man die Tortur anwendet. Am 17. Juni 1667 beschließt der Rat, sie nochmals in Güte zu vernehmen. Wenn sie weiter leugnet wie bisher, werden ihr vom Scharfrichter die Folterinstrumente gezeigt werden. Be­kennt sie auch dann noch nicht freiwillig, muß sie im Interesse der Wahrheit gefol­tert werden. Man folgt der Peinlichen Halsgerichtsordnung von 1532, die Ro­stock seit dem Erbvertrag von 1573 mit den Herzögen ausdrücklich vorgeschrie­ben ist, genau. Diese verlangt zur Erhär­tung ungenügender Indizienbeweise die peinliche Befragung. Eine Verurteilung ist erst möglich, wenn dem auf der Folter er­rungenen peinlichen Geständnis das güt­liche folgt. Liebeherr, der es mit der Straf­tat Hexerei zu tun hat, stellt nun die Kom­plexe auf, die Gegenstand des Verhörs sein sollen:

1. Ob sie zaubern könne?

2. Wer sie die Zauberkunst lehrte?

3. Zu welcher Zeit und an welchem Ort, auf welche Weise sie zaubern lernte?

4. Ob sie dabei den wahren Gott verleug­nete und einen Bund mit dem Satan machte?

5. Ob sie einen eigenen Geist habe?

6. Ob sie sich mit ihm fleischlich vermi­sche?

7. Verursachte sie mit ihrer Zauberkunst Leuten und Vieh Schaden an Leib und Leben?

8. Welchen schadete sie?

9. Brachte sie die Zauberkunst anderen bei?

 

Am 6. August prasseln auf Anna Gribbenis die Fragen nieder. Noch ist sie standhaft. Sie sagt, wenn sie schul­dig wäre, müßte sie bestraft werden, aber sie ist nicht schuldig. Nach weiteren Er­mahnungen zur Wahrheit und zur Ehre Gottes heißt es von ihr: »Worauff sie sich aber auff ihre unschult nochmals mitt ho­hen eyden beruffen undt Gott umb errettung Ihrer unschult gebeten, womitt die­ser actus geschlossen undt ist inquisitin wieder in die bande geleget worden«. Frühmor­gens um sechs Uhr des 7. August 1667 wird sie nochmals zur Wahrheit in Güte ermahnt. Als die Frau weiter beteuert, nichts von dem, was man ihr vorwirft, ge­stehen zu können, führt der Fron sie in die Folterkammer und zeigt ihr die Fol­terinstrumente (Territion). Anna Gribbe­nis hat nichts zu gestehen. Um 6 Uhr 45 beginnt ihre Folterqual. Zuerst entfernt der Fron alle Haare vom Körper der entkleideten Frau. Mit auf den Rücken gebun­denen Händen liegt sie auf der Folterbank. Er legt ihr die Fußschrauben an, und sie wird gefragt, ob sie zaubern könne. Bei jeder Frage muß der Fron sie stärker quä­len. Bei der dritten, wo und wann sie zau­bern lernte, hat er ihr bereits brennenden Schwefel auf die Beine und die Brust ge­streut. Es zeigen sich keine Verbrennungs­spuren. Viertens soll sie bekennen, daß sie beim Zaubern Gott verleugnete und mit dem Satan einen Bund schloß. Sie antwor­tet, man solle sie nur loslassen, dann wür­de sie bekennen, sich damit aber dem Teu­fel ausliefern. Sie beteuert ihre Unschuld, sagt, daß man ihr Schweres antue und da­für einmal einstehen müsse. Nun sticht ihr der Fron mit einer fingerlangen eisernen Nadel etwa einen halben Finger tief zwi­schen die Schulterblätter. Es zeigt sich we­der Blut noch eine Schmerzempfindung. Als er sie mit einer Rute über den Bauch schlägt, klingt es, als schlüge man auf ei­nen Kessel. Zwar winselt und stöhnt die Gequälte, aber sie weint nicht, und die feh­lenden Körperreaktionen sind schlechte Zeichen. Sie können nur aus dem Beistand des Teufels erklärt werden. Der Fron fragt sie nun nach dem bösen Geist, wo er säße, zuerst sagt sie, am rechten Fuß, dann am linken. Sofort nimmt sie das zurück. Die Folter dauert eine Stunde.

Im Torturprotokoll vom 7. August sind 19 Fragen und Antworten protokolliert. Die Antworten zeigen, daß die Frau noch nicht ganz gebrochen ist. In freier Wieder­gabe lautet das Protokoll:

  1. Kann sie zaubern? Wer lehrte es sie? - Sie lernte es nicht, es wurde ihr von der Panzenhagen angetan.

  2. Hat sie einen Geist und wie heißt er? - Ja, er heißt Claus.

  3. Wann lernte sie zaubern? - Vor drei Jahren (zur Wahrheit ermahnt), vor sie­ben Jahren.

  4. Wo lernte sie es? - Auf dem Hof hin­ter ihrem Haus.

  5. Wann im Jahr? - Zur Vorjahrszeit.

  6. Wie und mit welchen Worten lernte sie es? - Es waren nur wenige Worte, die die Panzenhagen ihr vorsprach.

  7. Welche? - Die Worte, sie solle Gott ver­lassen und den Stock nehmen. Sie sprach sie nach, legte den Stock neben das But­terfaß. Ein wenig löste sie sich

      von Gott und leugnete ihn etwas, Gott aber wird sie wieder in Gnaden annehmen.

  8. Machte sie einen Bund mit dem Teu­fel? - Nicht ganz.

  9. In welcher Gestalt kam der Teufel zum ersten Mal zu ihr? - In Gestalt eines kleinen schwarzen Hundes.

10. Wann und wohin kam er? - In ihr Haus, für gewöhnlich am Dienstag und Donnerstag.

11. Ob er ihr auch etwas zugebracht hat? - Ganz nicht.

12. Hat sie sich fleischlich mit ihm ver­mischt und gebuhlt? - Ihr Lebtag nicht, mutete er ihr auch nicht zu.

13. War der Teufel auch bei ihr im Gefäng­nis? - Ja, oft und an jedem Abend, letz­tes Mal berichtete er ihr, daß die Her­ren heute wiederkommen würden. Er

      war bis l Uhr bei ihr.

14. War er auch auf der Tortur bei ihr? - Ja, er saß am linken Fuß unter dem Enkel.

15. Hat sie mit ihrer Zauberkunst ande­ren Leuten an ihrem Leib und Leben, Gütern und Vieh geschadet? - Keinem Menschen hat sie geschadet, keinem

      Vieh. Leider verführte der Teufel sie, doch nun ist sie ihm zu alt. Er hat sie verlassen. Gott möge ihr helfen und Jesus Christus ihr vergeben.

16. Brachte sie die Zauberkunst anderen bei? Wem? - Niemand.

17. Hat sie Gehilfen in der Zauberkunst? Wer? - Niemand als die Besesche in Elmenhorst.

18. Woher weiß sie das? - Weil die Panzenhagen auf die ausgesagt hat, es sind auch noch vier andere da im Dorf.

19. Wie heißen die? - Sie weiß nichts, als daß die Panzenhagen auf sie aussagte. Dem Gerücht nach soll sie auch die Frau von Jochim Detloff genannt

      haben. Es tut ihr leid, Gott verlassen zu haben.

Als sie losgebunden ist, sagt Anna Gribbenis, sie habe viel Unrechtes unter der Folter gesagt. Doch wurde sie so gepei­nigt, daß sie nicht anders konnte. Der Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen ist hiermit in Frage gestellt. Will sie nicht bei dem Geständnis bleiben? Sie sagt, nun müsse sie wohl dabei bleiben, denn die Folter sei nicht auszuhalten. Nochmals befragt, ob es denn nicht wahr sei, was sie bekannt habe, antwortet sie: »Sie hette zwar alles auff pein bekannt, wolte aber dabey leben und sterben«. Darauf führt man sie gefesselt ab. Der Rat der Stadt verfügt:

Am 9. August soll Anna Gribbenis wie­der auf die Büttelei gebracht werden und ungefesselt stehend zu einem reumütigen Bekenntnis ermahnt werden. Wie es der Artikel 56 der Peinlichen Halsgerichts­ordnung erfordert, wird der Kämmereisekretär ihr ihr peinliches Geständnis vor­lesen und sie in allen Punkten nach der Wahrheit befragen. Ihre Antworten sollen genau notiert werden. So geschieht es.

Am 9. August wird Anna Gribbenis in der Fronerei erneut den Kämmereiherren vorgeführt. Der Fron löst die Fesseln, sie wird zur Wahrheit ermahnt, wenn sie jetzt das gütliche Bekenntnis ablegen würde. Sie verspricht es und fleht die Herren an, ihr um Gottes willen zu helfen, daß der Teu­fel von ihr ablasse und sie ein Kind des ewigen Lebens werden könne. Sie bedankt sich nun, daß man sie so sehr bearbeitete, um sie auf den rechten Weg zurückzufüh­ren. Nach weiteren Beteuerungen wird sie nun wieder wie am 7. August befragt.

Anna bleibt dabei, zaubern nicht gelernt und anderen auch nicht beigebracht zu haben. Sie hat von der Panzenhagen nur etwas erfahren, wie man dem Viehsterben und Butterpech entgegenwirken kann. Niemals hat sie Vieh umgebracht oder ge­schadet, außer Hans Hamann, dem sie ein Borchschwein tötete, weil er ihr zwei Schweine umbrachte.6 Und sie tötete sechs von ihren eigenen Kühen und drei eigene Kälber. Sie hat weder ihrem Bruder Thies Vieh getötet noch einen schädlichen Guß getan und auch dem älteren Detloff nichts Böses zugefügt. Sowohl hinsichtlich der Zauberpraktiken als auch des Straftatbe­standes »Schadenzauber« oder »Maleficium« ist das Geständnis der Anna Grib­benis mager. Sie gesteht nur die Mitwir­kung am Tod des eigenen Viehs, am Tod des nachbarlichen Schweines als Vergel­tung, die Feindschaft zu Detloff ohne böse Folgen für ihn, niemals ist sie aus der Dorf­gilde ausgeschlossen worden. Ganz anders aber verhält es sich mit der zweiten we­sentlichen Komponente des Hexenglau­bens, dem Teufelsbund und der Teufels­buhlschaft, dem »crimen exceptum«. Anna Gribbenis gibt im Grunde jetzt alles zu, was man von ihr hören will. Der Teufel, dem sie für den ihr sehr unangenehmen Beischlaf Geld geben mußte, hat ihr auf der Folter beigestanden, als kleines Ding oder Pudel saß er an ihrem linken Enkel. Er hat sie mehrfach im Gefängnis besucht, auch letzte Nacht, und sie gab ihm wieder Geld, das Mann und Sohn ihr gebracht hatten. Zwei Schillinge forderte er für die Buhlschaft der letzten Nacht, sie betete zu Gott, sie von ihm zu befreien, und er wür­de nun auch nicht wiederkommen, weil sie ihm zu alt sei. Sie war auf dem Blocksberg, nennt Namen von Gefährtinnen, verneint aber, daß Detloffs Frau dabei war. Sie weiß nur, daß Tilsche Panzenhagen das gesagt haben soll. Daniel Lesche, der alles proto­kolliert, notiert zum Schluß: »Wie dieses alles geschehen, hatt sie geklaget, daß sie einen Pudel in der linken Seite bekommen, der Ihr wehthete, darauff dem Fronen be­fohlen, solches in Augenschein zu neh­men, wie auch ob einige Narben des gebrandten Schwefels auff Ihrem Leibe zu befinden, welcher nach eingenommenen Augenschein berichtet, kein pudel an der linken Seite zu befinden, sondern es weh­re nur die Haut ein wenig abgekratzt, dass möchte Ihr wohl etwas Schmerzen, sonsto hatt er vom Schweffel ganz keine gefun­den, als am rechten Fuß, da wehr einwenig eingebrandt, am linken aber und auf der Brust wehre ganz nichts zu sehen...«. Anna wird abgeführt.

Der Ehemann Chim Fincke soll seine Frau in der Fronerei aufgesucht und ihr Geld gebracht haben. Ob er erzählte, daß die Bauern von Elmenhorst Ärger mit dem Hospital hatten wegen einiger Holzfuhren? Fincke gehörte zu denen, die eine Geldstra­fe erhielten, Schulze Kron kam sogar in Ketten.

In den nächsten Augusttagen schicken die Hospitalvorsteher Briefe hinaus. Es geht um die Frauen, die Anna Gribbenis denunzierte: Grete Bese, herzogliche Untertanin aus Elmenhorst, eine Magd, die in Elmenhorst diente, heiratete und nach Vorpommern zog, eine dänische Magd, die nach ihrer Heirat ins Amt Bukow ging, das Dorf ist nicht bekannt. Nur Grete Bese ist greifbar und wird von Rosenow, dem herzoglichen Verwalter, nach Rostock zur Konfrontation beordert. Das geschieht am 19. August. Anna bleibt dabei, Greta auf dem Blocksberg als Hexe gesehen zu haben. Wenn sie das nicht zu­geben wolle, sollten die Herren sie ebenso bearbeiten, wie es ihr geschah, dann wür­de sie schon gestehen. Laut Protokoll reagiert Grete Bese frech und fluchend, Anna will nichts aus ihren Geständnissen wider­rufen. Sie bittet Gott um die Vergebung ihrer Sünden. Niemanden hat sie ein Leid angetan, nur das getan, was sie gestanden hat, und sie will nicht mehr leben. Sie hofft und betet, daß ihr der gnadenvolle Schwerttod gegönnt werde. Am 29. Au­gust wird sie abermals zu 43 Fragen verhört. Die Gründe dafür liegen wohl dar­in, daß nicht zu allen Punkten des Geständnisses ein klares »Ja« vorliegt, son­dern auch das Wort »unschuldig«. Da Gefühlsstarre unter der Folter und das Fehlen von Folterspuren als sicheres Zei­chen dafür gelten, daß man es mit einer den Beistand des Teufels genießenden Hexe zu tun hat, scheinen diese Feststel­lungen jetzt noch Gewicht zu bekommen.

Anna Gribbenis sagt, daß ihre Kühe »Ruchblut« gehabt hätten und ihr Geist sie von ihr forderte.7 Nach und nach star­ben Kühe und Kälber. Den Kühen drehte der Geist den Hals um. Er zwang sie zu­zulassen, daß die Kälber in eine Grube sprangen und starben. Das Vieh blieb lie­gen, wo es lag, auf dem Feld. Sie tat das, weil sie Arbeit schaffen mußte, an ihren Nachbarn wollte sie sich nicht vergreifen. Vor zwei Jahren starb die letzte Kuh. Sie wußte das alles, suchte dann aber mit ih­rem Mann und den Kindern nach den Tie­ren. Der Geist wollte, daß ihr Mann nichts erfuhr. Wie am 9. August gibt sie zu, daß ihrem Nachbarn Hamann ein Schwein getötet wurde, und zwar durch ihren Geist.

Wenige Tage später gibt Hamann in Elmenhorst zu, vor etwa sechs Jahren aus seinem Kohlgarten durch seinen Hund ein Schwein der Gribbenis verjagt zu haben. Das gehetzte Tier stürzte sich bei dem Sprung über den Zaun zu Tode. Weil er gedroht hatte, ihre Schweine totzu­schlagen, falls sie sie nicht von seinen Erb­sen fernhalten würde, schob sie später den Tod eines ihrer Schweine auf ihn. Er tat aber keinem Schwein etwas an. Sein Borchschwein kam vor zwei Jahren um, nachdem es in ihrem Kohlgarten gefres­sen hatte.

Der Sohn Jochim Fincke bestätigt durch seine Antworten die Tierverluste und die Umstände. Er sagt, ihnen sei ein Schwein durch Hamanns Hund totgehetzt worden, Hamann habe ihnen in den Erbsen ein weiteres Schwein erschlagen, wovon der aber nichts mehr wissen will. Mehr weiß Annas Sohn nicht.

 

 

 

Entwurf des über Anna Gribbenis gefällten Urteils, das am 15. Oktober 1667 öffentlich gemacht wurde (AHR).

 

 

Der Rat der Stadt Rostock verfügt am 6. September 1667 in der Inquisitionssache Anna Gribbenis, die Inquisitin müsse nochmals vor den Kämmereiherren und Hospitalvorstehern nach aller nur mögli­chen Ermahnung zur Wahrheit ihre am 29. August gemachten Aussagen bekräftigen. Sie soll befragt werden, warum sie neulich gegenüber dem Herrn Prediger Beselin, ihrem geistlichen Beistand, alles leugnete und ihm sagte, aus Qual bekannt zu ha­ben, was sie von der alten Panzenhagen gehört habe. Sie soll erklären, warum sie vor dem Prediger ihr Geständnis wider­rief. Sie soll sagen, ob der Satan neulich bei ihr gewesen sei, ob er wieder mit ihr gebuhlt habe usw. Das alles muß nochmals protokolliert werden.

Anna Gribbenis versuchte, aus Gewis­sensnöten, ihrem Schicksal eine Wendung zu geben. Ihrem geistlichen Beistand, Ma­gister Protasius Beselin, vertraute sie, und ihm erzählte sie, daß sie alles nur aussagte, um den Qualen zu entgehen. Nichts Böses lernte sie von Tilsche, sie gab ihr nur den Stock, den sie neben das Butterfaß legte, alles, was sie vom Teufel wußte, hat Tilsche ihr erzählt. Sie fühlt sich jetzt zum Wider­stand und zur Wahrheit ermutigt, denn -wie sie aussagen wird - wenn sie unschul­dig Schuld bekennen würde, könnte sie nicht selig werden.

Am 13. September widerruft Anna Grib­benis die 43 Aussagen ihres Geständnisses, die irrsinnige Teufelsbuhlschaft, die Blocks­berggeschichte usw. Den Tod ihres Viehs und des Schweines von Hamann führt sie auf natürliche Ursachen zurück. Sie erklärt ihr Geständnis aus Angst, Schmerz und Qual, die sie sehr wohl gespürt habe, und eine Verletzung ist auch noch als Narbe zu sehen. Sie kann nicht zaubern, vieles sagte sie, wie sie es gehört hatte, wie man die Geschichten eben kennt. Nie erlebte sie eine Zusammenkunft von Hexen, und Grete Bese nannte sie nur, weil die Panzenhagen es getan hatte. An einer Stelle vermerkt das Protokoll simulierte Tränen bei der Inqui­sitin. Die Frau des Frons Jacob Schmidt berichtet von einem Besuch des Eheman­nes Fincke bei seiner Frau in der Fronerei. Er soll ihr ins Gemüt geredet haben, war­um sie nicht dabei geblieben ist, unschul­dig zu sein, wenn sie es doch ist. Wenn sie nicht gepeinigt worden wäre, so würde sie noch gepeinigt werden, sie müsse es so neh­men. Die Frau rang die Hände und beteu­erte ihre Unschuld. Um acht Uhr des Abends vor dem neuerlichen Verhör soll die kleine Stubentür auf- und zugegangen sein. Es klopfte ans Fenster. So der Fron, und seine Frau bestätigt das und will drei­maliges Klopfen am Fenster gehört haben. Auch der Fronknecht hat gesehen, daß die Tür von allein aufgegangen ist...

Anna Gribbenis hat sowohl das peinli­che als auch gütliche Geständnis widerru­fen und gilt nun als boshaft und noch im­mer unter dem Einfluß des Teufels stehend. Nach dem Paragraphen 57 der Peinlichen Halsgerichtsordnung muß ein Gefangener, der bekannt, aber widerrufen hat, erneut ins Gefängnis und auf der Folter vernommen werden. Es sei denn, so verlangt man es von Anna Gribbenis auch, der Gefangene kann den Richtern eine überzeugende Ursache nennen, warum er sein Geständnis ablegte. Nur menschliches Irrsal, also der Zustand der Verwirrtheit, wenn er denn glaubhaft gemacht werden kann, darf den Richter veranlassen, die peinliche Befragung zu las­sen. Da Anna Gribbenis aber gesagt hat, sie habe aus Furcht und Pein bekannt, ande­rerseits aber zugab, zuerst auf der Tortur gar nichts gespürt zu haben, da der Geist für sie aushielt, weil sie mehrmals nach der Tortur ihre Aussagen, manchmal sogar aus­führlich und freiwillig, wiederholte, wird sie nochmals gefoltert werden. Die lästerli­che Meinung der Inquisitin soll aber zuvor eingeholt werden, selbstverständlich muß versucht werden, sie erst durch gutes Zu­reden der Wahrheit zurückzugewinnen.

Am 23. September versammelt sich das Gericht in der großen Büttelstube. Der Fronmeister Jacob Schmidt berichtet, daß Magister Beselin vor acht Tagen, als er die Inquisitin verließ, zu ihr sagte, er würde sie nun allein lassen und nicht wiederkommen, denn sie habe widerrufen. Anna Gribbenis wird vorgeführt, und man macht ihr klar, durch Leugnen würde sie nicht freikom­men. Anna Gribbenis will die Wahrheit sa­gen, aber für sie heißt das, nicht wirklich zaubern zu können, sich den Tod ihres Viehs und des Schweines von Hamann zu­zuschreiben, mehr nicht. Das Verhör wird abgebrochen. Den zweifelhaften Aussagen der Frau muß ein Ende bereitet werden. Fronmeister Schmidt geht mit ihr in die Folterkammer. Inzwischen kommt Magi­ster Beselin in die Fronerei und berichtet, wie er sechs Wochen lang mit der Inquisitin immer wieder gesprochen habe und sie ja auch bei ihrem Geständnis blieb. Dann aber widerrief sie plötzlich alles. Mehrmals, auch heute wieder, versuchte er, ihren Sinn zu ändern. Doch es gelang ihm nicht, sie be­harrte darauf, alles aus Pein, Schmerz und Wehtag gesagt zu haben.

In der Folterkammer zeigt unterdessen der Fron Anna wieder die Folterinstrumen­te, sie bleibt bei ihrer Wahrheit, wird ent­kleidet, gefesselt, auf die Folterbank gelegt und in die Beinschrauben gepreßt. Beim nächsten Grad der Folterung, als ihr die Arme rückwärts verrenkt werden, will sie gestehen. Sie gesteht auf die 43 Anklage­punkte und will darauf leben und sterben. Sie führt noch aus, daß und wie sie Michel Panzenhagens Vieh umbrachte und krank machte, ihrem Bruder Thies vor sieben Jah­ren einen Guß schüttete, weil er beim Bier schlecht über sie redete, wie sie mit Hilfe ihres Teufels einen Zauber übte, der ihn erkranken ließ. Anna Gribbenis hat nun auch diese in Elmenhorst von einigen geäußer­ten Verdächtigungen bestätigt. Warum hat sie am 13. September widerrrufen? Sie sagt nun, der Teufel habe es so gewollt. Sie will bei ihrer jetzigen Aussage bleiben und in den Tod gehen. Sie bereut ihre Sünden und bittet darum, den Magister wieder zu ihr zu schicken, damit er ihr Trost spenden und Beistand leisten möge.

Am 26. September bekräftigt Anna Grib­benis in der Fronerei das ihr Punkt für Punkt vorgelesene Geständnis vom 23. Sep­tember. Die schon bekannten Gerichtsher­ren fahren drei Tage später nochmals hin­aus nach Elmenhorst. Sie gestatten sich kei­nen Fehler in der Prozeßführung. Noch müssen Michel Panzenhagen und Thies Gribbenis befragt werden. Natürlich bestä­tigen sich der Tod von Vieh, Krankheit der Männer, aber auch krankheitslindernde Wirkung der Hexe. Panzenhagen mochte sie nicht, wollte sie nicht sehen, als er krank war, seine Frau aber bemerkte, daß Anna Gribbenis doch ins Haus trat, und ihm ging es bald besser. Ihr Bruder schalt Anna ein­mal Hexe, redete aber sonst nichts Übles über sie. Der Kreis schließt sich in Elmen­horst.

Herr Matthaeus Liebeherr stellt fest, daß bis auf wenige Einzelheiten, an die die Zeu­gen sich nicht erinnern können, in der Hauptsache die Aussagen der Inquisitin bestätigt werden. Unverzüglich soll die An­gelegenheit nun zu einem Ende gebracht werden. Er und Syndikus Lembcke unter­ziehen die vorliegenden Akten einer genau­en Prüfung, vergleichen die einzelnen Aus­sagen miteinander und prüfen Wider­sprüchliches. Der Prozeßverlauf und die Entscheidung der nochmaligen Folter nach dem Widerruf, weil die Inquisitin für die­ses Verhalten geistige Verwirrung nicht als Ursache vorbrachte, werden resümiert. Ge­geben und hinreichlich erwiesen sind der Tatbestand der Zauberei, des Schaden­zaubers an Mensch und Vieh und des Teufelspaktes mit der -buhlschaft, also der Hexerei. Nun stellt sich die Frage nach der Bestrafung der Delinquentin. Nach Arti­kel 109 der Peinlichen Halsgerichtsordnung muß - denn Anna Gribbenis hat mit ihrer Zauberei Vieh getötet und Menschen krank gemacht - die Strafe auf Tod durch das Feu­er lauten.8 Diese Strafe ist auch deshalb angebracht, weil die Inquisitin von Gott abgefallen ist und mit dem Teufel einen Pakt geschlossen hat. Selbst wenn sie durch ihre Zauberei keinen Schaden bewirkt hätte, so hat sie allein durch die Tatsache des Paktes mit dem Teufel die Strafe des Feuertodes verdient. Drittens trieb sie mit dem Teufel Unzucht, damit ist der Straftatsbestand der Sodomie gegeben, selbst wenn sie nicht den Teufelspakt geschlossen hätte. Die Anzei­chen von Buße und Reue, die zeitweise bei der Frau festzustellen waren, reichen längst nicht aus, die Feuerstrafe abzumildern. Wenn der Rat Gnade walten lassen möch­te, dann - so empfiehlt Liebeherr - könne man es dem Fron bei der Exekution an die Hand geben, sie zur Vermeidung der Ver­zweiflung zu strangulieren, damit sie nicht lange mit dem Feuer gequält werde. Nach einer zusammenfassenden Schilderung des Prozeßverlaufs und Nennung der rechtli­chen Grundlage, nämlich der Halsgerichts­ordnung Kaiser Karls V. von 1532, wie es der Erbvertrag vorsieht, wird das Todesur­teil formuliert.

Am 12. Oktober erscheinen die Käm­mereiherren und die Hospitalvorsteher noch einmal in der großen Büttelstube und lassen Anna Gribbenis vorführen. Ihr wer­den ihre wesentlichen Straftaten vorgelesen, und sie bejaht alle. Dabei weint sie bitter­lich. Dann erfährt sie das Todesurteil und von der beabsichtigten Urteilsvollstreckung am kommenden Dienstag, dem 15. Okto­ber. Die in ihr Schicksal Ergebene sieht sich als große Sünderin und will die verdiente Strafe über sich ergehen lassen. Während Anna Gribbenis sich in der Büttelei auf ih­ren Tod vorbereitet, streiten sich im Rat­haus die Kämmereiherren, der Hospitalvor­steher und der Bürgermeister, aus wessen Kasse die Exekution und die Prozeßkosten zu bezahlen seien.9 Fronmeister Jacob Schmidt ist beauftragt worden, die zur Hin­richtung benötigten Materialien schnell­stens zu beschaffen. Das letzte, von ihr mit »Ja« bestätigte Geständnis der Anna Grib­benis, die Urgicht, wird mit dem Urteil am 15. Oktober öffentlich bekanntgegeben. Die Urgicht beinhaltet neun Vergehen:

- Sie erlernte vor etwa sieben Jahren von der bereits verbrannten Tilsche Pan­zenhagen das Zaubern.

- Sie verließ Gott und schloß einen Bund mit dem Teufel.

- Sie nahm einen Geist an namens Claus in Gestalt eines Hundes, der auch als großer schwarzer Kerl erschien.

- Sie trieb mit Claus Unzucht, in ihrem Haus, auf dem Bett, im Gefängnis.

- Sie brachte mit Hilfe des Geistes ihre eigenen sechs Kühe um und das Borchschwein des Bauern Hamann.

- Sie tötete Michel Panzenhagen ein ro­tes Vieh.

- Sie tat ihrem Bruder Thies Gribbenis einen Guß und machte ihn krank.

- Sie machte Michel Panzenhagen krank, indem er lange stumm liegen mußte. Das sind die »Untaten« der Anna Grib­benis, die von seitenlangen

   Zeugenaussa­gen und Protokollen blieben.

 

Sie wird am 15. Oktober vor dem Stein­tor verbrannt. Der Fronmeister erdrosselt sie, verbrannt wird die Tote.

 

 

Anmerkungen

 

1  Lat. maleficium = Missetat.

Lat. veneficium = Giftmischerei, Zaubertrunk, Zauberei.

Die von spätantiken Autoren geschilderten römi­schen Zauberinnen tragen meistens sehr negative Züge. Durch die von ihnen geübten magischen Praktiken und

den Gebrauch von Mitteln auch für Verbrechen stellte sich die Identifikation von Zau­berin und Giftmischerin ein.

»Maleficium« meint in Hexenprozessen das Ver­brechen der Zauberei (crimen magiae) mit schädi­gender Wirkung. Schwer oder gar nicht zu ermit­teln ist in diesen, ob mitunter tatsächlich kriminel­le Delikte eine Rolle gespielt haben und somit ein Verstoß gegen menschliche Gesetze vorliegen könnte.

2  Die Ausführungen gehen auf die Akte 1.1.10 Nr. 7482 des AHR zurück. Im Mecklenburgischen Landeshauptarchiv Schwerin befindet sich im Bestand Domanialamt Doberan Nr. 610 der Inquisitionsprozeß gegen Tilsche Panzenhagen. Diese Auskunft und einige sich auf Anna Gribbenis beziehende Kopien gab freundlicher­weise das Landeshauptarchiv.

3  Per Gesetz erfolgte am 27. Juli 1532 die Verkün­digung von "Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reichs peinliche Gerichtsordnung«, auch »Constitutio Criminalis Carolina« (CCC) oder kurz »Carolina« genannt; eine Wende in der Entwicklung des deutschen Strafrechts war ein­geleitet. In Mecklenburg hatte sie Gültigkeit bis zur Strafgesetzgebung des Deutschen Reiches nach der Reichseinigung 1871.

4  Stigenjahr: Im Mittelniederdeutschen ist Stige ein Zählmaß für die Zahl 20 von einerlei Art. Drei Stigenjahre sind 60 Jahre. Auf diese Weise erfolgt die Altersangabe nur für Anna Gribbenis (Schiller/Lübben 1878, 4, 400).

5  Pißkühlchen spielen und Kühlchen mit einem Stöckchen machen bezeichnen die Tätigkeit von Anna Gribbenis und Tilsche Panzenhagen, als sie sitzen und sich über Vieh- und Milchsorgen der Anna G. austauschen. Nach Wossidlo/Teuchert (l 967, 41. Lief., 442) ist »Pißküülken spälen« ein Kinderspiel, bei dem von Kindern in eine gemein­sam gemachte Erdgrube gepißt wird. Die Frauen stocherten und rührten beim Erzählen wohl in einer kleinen Grube zu ihren Füßen.

6  Borchschwein ist ein verschnittener Eber.

7  Krankheit oder abnormes Verhalten der Tiere, nicht geklärt.

8  Der Artikel sieht für Zauberei die Todesstrafe vor, fordert aber die Unterscheidung zwischen Scha­denzauber und unschädlicher Zauberei. »Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt schaden gethon hete, soll sunst gestrafft werden nach gelegenheit der sache, darinne die urtheiller raths geprauchen sollen, alls von rathsuchen her­nach geschrieben steet« (Treige 1990, 309).

Da die Tortur jedoch jeden bedrohte als Mittel zur Wahrheitsfindung, um Geständnisse zu er­pressen, ist die Chance des Entkommens für Ver­dächtige und Beklagte nicht sehr groß. Dennoch bestand formaljuristisch die Möglichkeit, un­schädliche Zauberei nach freiem richterlichen Ermessen abzuurteilen.

9  Die Exekutionskosten übernimmt die Stadt, die Prozeß- und anderen angefallenen Kosten hat das Hospital zu zahlen. Beispielsweise erhält Daniel Lesche für seine Arbeit 50 Gulden, für das Ab­schreiben der Akten weitere 16. Herrn Magister Protasius Beselin sowie den beiden Syndici, die das Geschehen begleiteten, übergibt man "Vertraulichkeiten«, also Geschenke. Fronmeister Schmidt wird mit 73 Gulden honoriert.

 

 

Quellen und Literatur

 

AHR

Archiv der Hansestadt Rostock

Bestand »Kämmerei und Hospitäler« Nr. 7482 und 7483, Inquisitions- und Kriminalprozeß gegen Anna Gribbenis aus Elmenhorst wegen Hexerei (veneficium),

  1667

- Nr.2106-2116, Rechnungsbücher des Hospitals St. Georg, 1660-1671

- 1.1.3.1. Nr. 287, Ratswahlbuch, 93

- 1.1.3.2. Nr.88, Ratsprotokolle l667.

 

Boll 1855

Ernst Boll, Geschichte Meklenburgs mit besonderer Berücksichtigung der Culturgeschichte, Erster Theil, Neubrandenburg 1855, 282-306.

 

Beyer 1903

Karl Beyer, Kulturgeschichtliche Bilder aus Mecklen­burg. Zauberei und Hexenprozesse im evangelischen Mecklenburg, Berlin 1903, 1-114.

 

Cordshagen 1984

Christa Cordshagen, Hexenprozesse in Mecklenburg,

in: Schweriner Blätter 4, Schwerin 1984, 68-72.

 

Danneil 1863

Eduard Danneil, Der Hexenkeller in Penzlin. Zur

Geschichte der Hexenprozesse in Mecklenburg, in:

Archiv für Landeskunde 13, 1863, 77-82.

 

Ehlers 1986

Ingrid Ehlers, Über den Glauben an Hexen und Zau­berer und ihre Verfolgung im Rostock des 16. Jahr­hunderts, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt Ro­stock N.F. 6, 1986, 21-40.

 

Enking 1935

Ottomar Enking, Die Tragödie der Tilsche Schällwegen (Ein charakteristischer Hexenprozeß von 1663), in: Mecklenburgische Monatshefte 11, 1935, 69-72.

 

Haalck 1966

Jörgen Haalck, Rostocker Hexenprozesse des 16. Jahr­hunderts, in: Rostocker Beiträge. Regionalgeschichtliches Jahrbuch der mecklenburgischen See­städte l, Rostock 1966, 79-88.

 

Kullmann 1950

Rosemarie Kullmann, Soziale und wirtschaftliche Ver­hältnisse der Bauern im Bereich der Grundherrschaft des Rostocker Hospitals zum St. Georg (Diss. phil.), Rostock 1950, (Ms. 1-115).

 

Michaelis 1939

Rudolf Michaelis, Ein Hexenprozeß in Güstrow ge­gen den jungen Hans Everts aus Glasewitz (1664-1668), in: Mecklenburgische Monatshefte 15, 1939, 105-114.

 

Treige 1990

Gerd Treige, Hexen - Opfer theologischer Konstruk­tionen und sozialer Alltagskonflikte, in: Randgrup­pen der spätmittelalterlichcn Gesellschaft, hrsg. v. Ul­rich Hergemöller, Warendorf 1990, 277-315.

 

Schiller/Lübben 1878

Karl Schiller und August Lübben, Mittelniederdeut­sches Wörterbuch 4, Bremen 1878.

 

Wagner 1869

Friedrich Wagner, Ein Hexenprozeß in Parchim im Jahr 1674, in; Archiv für Landeskunde 19, 1869, 89-108.

 

Wossidlo/Teuchert 1967

Richard Wossidlo und Hermann Teuchert, Mecklen­burgisches Wörterbuch, 41. u. 42. Lieferung, Neu­münster 1967.

 

 

 

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