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Der Fall Anna Gribbenis ~
Ein mecklenburgischer
Hexenprozeß aus dem Jahre 1667
Quelle: AHR, Ingrid Ehlers
Die »Acta
criminalia« bzw. »inquisitionalia« in Sachen der Anna Gribbenis (Gribnitz), verehelichte
Fincke, »in puncto veneficii« aus dem Jahre 1667 liegen mit jeweils rund 400
Seiten in zwei nahezu identischen Exemplaren von der Hand des Rostocker
Kämmereisekretärs Daniel Lesche im Bestand »Kämmerei und Hospitäler« des
Stadtarchivs Rostock vor. Sie enthalten die minuziöse Protokollierung eines
achtmonatigen Prozesses, dessen lateinische Straftatsbezeichnung dem Delikt
der Hexerei entspricht und in jener Zeit üblich war.1
Am 4. Februar 1667
teilt Christian Rosenow, Verwalter des herzoglichen Amtes Doberan, den
Hospitalvorstehern von St. Georg Peter Eggerdes und Ewert von Berg mit, daß die
Amtsuntertanin Tilsche Panzenhagen aus Elmenhorst sowohl auf der Tortur als
auch im gütlichen Bekenntnis die Hospitaluntertanin Anna Gribbenis,
Ehefrau des Chim Fincke, als Hexe benannte. Die Hospitalherren sollen davon
informiert sein, es steht ihnen frei, am 13. Februar Anna Gribbenis in Doberan
mit der Tilsche Panzenhagen zu konfrontieren.2
Wenige Tage
später veranlassen die Hospital- und Kämmereiherren in Rostock die Festnahme
der Frau. Anna Gribbenis wird im Haus ihres Mannes Chim Fincke am Spinnrad angetroffen.
Sie beteuert ihre Unschuld, an Händen und Füßen gefesselt wird sie ins
Schulzenhaus abgeführt. Am 13. Februar bringt man sie nach Doberan. Dabei ist
auch die herzogliche Untertanin Grete Bese aus Elmenhorst, die ebenfalls von
der Panzenhagen denunziert wurde. Anna Gribbenis betritt mit verhülltem
Gesicht die Gerichtsstube. Tilsche bleibt bei ihren Aussagen und sagt Anna ins
Gesicht und in die Augen, sie vor acht Jahren auf dem Feld, als sie sich beim
Viehhüten die Zeit vertrieben und Anna über ihr Pech mit dem Vieh geklagt
habe, das Zaubern gelehrt zu haben. Anna sollte fortan gute Tage mit den
Tieren haben, wenn sie - wie Tilsche - ein mausgroßes Hündchen als Geist mit Namen
Claus annehmen und einen Weidenstock mit einer Spruchformel benutzen würde.
Kurze Zeit später wird Tilsche getötet. Herzog Christian Louis hatte nach der
Carolina die Bestrafung mit dem Feuer festgelegt, vor dem Verbrennen sollte sie
erwürgt werden.3
Anna Gribbenis
ist eine Frau im Alter von drei Stigenjahren.4
Ihr Mann Chim Fincke, der in den Rechnungsbüchern des St. Georghospitals als
Bauer, also Zeitpächter, geführt wird, heiratete die gebürtige Elmenhorsterin
vor dreißig Jahren, als sie in Rostock diente. Sie haben mindestens eine
Tochter im heiratsfähigen Alter und einen Sohn von 28 Jahren, der im Herbst
1666 heiratete. Anläßlich der Hochzeit braute Vater Fincke verbotenerweise eine
Tonne Bier, die die Hospitalherren einziehen und ins Armenhaus bringen ließen.
Damals, so erinnern sich jetzt die von den Kämmereiherren befragten Adam Kusky
und Balzer Glöde, sind ihnen beim Wegtragen des Bieres zwei seltsame
rußschwarze Katzen der Anna Gribbenis nachgelaufen. Wer im Herbst dem Hospital
den verbotenen Bierbrau meldete, ist nicht zu erfahren.
Am 22. Februar beginnen umfangreiche
Befragungen der Dorfbewohner. Jochim Detloff der Ältere wird so befragt:
-
Ob Anna Fincke sich wohl verhalten habe? Ja, sie sei zur Kirche gegangen.
-
Ob sie im Gerede der Zauberei stand? Ja, vor Jahren.
-
Viele Jahre? Wisse er nicht, ziemlich lange.
- Ob sie bei den Bauern im Verdacht stehe, ihnen schaden zu
können oder es getan zu haben? Ja, Thies Gribbenis habe sie mal in Verdacht
gehabt wegen
seines toten Viehs. Der habe ihr das auch in die Augen gesagt.
-
Ob er Inquisitin für eine Hexe halte? Ja, auch die ganze Bauernschaft tue es.
-
Warum? Weil jeder sie für eine Hexe halte, tue er es auch. Ihm sei viel Vieh
umgekommen, er habe die Panzenhagensche im Verdacht gehabt, die neulich
in Doberan verbrannt wurde.
-
Ob er mit Inquisitin Streit gehabt habe? Ja, vor drei Jahren, wie den
Vorstehern bekannt sei.
-
Aus welcher Ursache? Chim Fincke beschuldigte ihn, seine Frau Hexe gescholten
zu haben.
-
Hat Zeuge solches getan?
Hinrich Klörries
wollte die Tochter von Anna G. heiraten. Das verstörte den Zeugen, weil die
Mutter als Hexe galt. Der Streit wurde dann zwar beigelegt, aber er halte
dennoch Anna G. für eine Hexe.
- Ob er
Inquisitin in der Custodie bewachte und wie sie sich verhielt? Ja, an Singen
und Beten habe es ihr nicht gemangelt, sonst wisse er nicht mehr.
An
diesem ersten großen Gerichtstag werden weitere acht Zeugen gehört, der Dorfschulze
Michel Kron (38), Neffe der Beklagten, der Sohn Jochim Fincke, der Bauer und Schwager
Thies Fincke (60), Hans Panzenhagen (40), ebenfalls Bauer, Jochim Röpcke, ein
30jähriger Bauer, der Ehemann Chim Fincke (60), Hinrich Klörries, ein Mann und
Bauer von 28 Jahren, der die Fincketochter einmal heiraten wollte, und
Zacharias Detloff (30), Bauer. Sie ergeben: Anna G. lebt als Christin in gutem
Einvernehmen mit ihrer Familie. Das Gerücht, sie könne zaubern, besteht seit
mehreren Jahren, trotzdem ging es recht gut mit den Bekannten. Die Angehörigen
stehen zu ihr und hüten ihre Zunge, Annas Katzen sind noch im Haus. Anna klagt
im Gefängnis ihren Bewachern, sie hätte die Tiere nicht gekauft, aufgezogen und
fett gefüttert, sondern getötet, wenn sie gewußt hätte, daß die ihr einmal
schaden könnten. Streit gab es mit der Detloff-Familie. Es sind auch Jochim und
Zacharias Detloff, die von dem im fürstlichen Teil von Elmenhorst lebenden
Bruder Thies
Gribbenis sprechen, der seine Schwester der schädigenden Zauberei verdächtigt
haben soll, als ihm vor einiger Zeit Vieh umkam. An diesem Tag ist die Meinung
der Zeugen in der Frage, ob Anna Gribbenis eine Hexe sei oder nicht, nicht einhellig.
Für die Detloffs steht es allerdings fest. An den auffallenden Katzen der Anna
Gribbenis entzünden sich die Gemüter nicht weiter. Dafür wird der junge Fincke
nochmals gehört. Er soll von einer Begegnung mit einem alten Mann berichten,
die er einmal hatte. Fincke erzählt von dem Alten im grauen Rock und auf einem
braunen Pferd, der ihm einst davon abriet, die Bauernstelle seiner Eltern zu
übernehmen und der nur ein Gespenst gewesen sein kann. Mit seinem Vater sprach
er nicht darüber.
Am
5. März setzt man die Verhöre fort. Zacharias Detloff hat mit seiner Aussage,
Anna G. habe vor Jahren ihrem Bruder mit einem Guß geschadet, die Richtung angezeigt:
Immer mehr Klatsch und Tratsch kommt zum Vorschein, der Annas Ruf als Hexe
erhärten kann, weil sie mit einigen im Streit gelegen und ihnen angeblich übel
mitgespielt habe. Der Kreis der zum Teil miteinander versippten Zeugen
erweitert sich und schließt nun auch Untertanen des Amtes Doberan ein. Die
Hospitalherren machen mit dem Amtsverwalter Rosenow einen Termin für den 12.
März im Kloster Doberan aus. Zuvor schicken die Herren Geismar und Eggerdes
einen Diener nach Elmenhorst, der die Handfesseln der Gefangenen kontrollieren
soll.
Fussschrauben
Daumenschrauben
Folterinstrumente, Zeichnung im Archiv
der Hansestadt Rostock. Die Geräte stammen wohl aus der im 19. Jahrhundert
aufgelösten Fronerei und sollen
laut Beschriftung des Blattes früher im
Ratsarchiv gewesen sein.
Sie haben sich
gelockert und werden festgeschraubt. Dorfschulze Michel Kron läßt den Herren
ausrichten, was Jochim Detloff in einer Nacht sah, als er die Gefangene bewachte:
Eine schwarze Maus erschien und verwandelte sich in einen schwarzen Kerl, der
sich zu ihr stellte... Die Fama der Hexerei um Anna Gribbenis, bisher wahrscheinlich
nur heimlich wirkend, ist durch die Denunziation der Tilsche P. und die
Konfrontation nun legitim.
Der Meldung von
der Maus und dem Kerl im Gefängnis zu Elmenhorst muß man nachgehen. Schulze
Michel Kron beruft sich auf seinen Schwiegervater Detloff, der aber streitet
alles ab. Ein Junge von 15 Jahren erzählte es ihm. Dieser will es von einem
zehnjährigen Mädchen wissen, das seine Mutter besuchte, jetzt aber wieder
abgereist ist. Das Mädchen soll es in der Kate von Max Grote gehört haben. In
Grotes Haus sprach man nie von einer Maus, die sich in einen Kerl verwandelte.
Eine haltlose Geschichte, zu der niemand stehen will. In Doberan werden der
fünfzigjährige Bruder von Anna Gribbenis, Thies Gribbenis, Bauer, Hans Hamann,
sechzig Jahre alt, Bruder der in Doberan verbrannten Tilsche Panzenhagen, und
die vierzigjährige Kuhhirtenfrau Lene Truwalk befragt. Thies behauptet
zunächst, mit seiner Schwester keinen Streit gehabt zu haben, gibt aber, als
der Befrager darauf insistiert, zu, vor zehn Jahren krank gewesen zu sein,
doch niemand deswegen verdächtigt zu haben. Alle wissen von dem Ruf Annas als
Hexe, niemand aber sagte ihr das ins Gesicht. Hans Hamann weiß von der
Freundschaft zwischen seiner Schwester und Anna Gribbenis, kann aber nichts
anderes von ihr als seine jüngst verbrannte Schwester bekannt habe, sagen, und
wenn Meister Jacob, der Henker in Rostock also, sie erst einmal behandele, dann
würde sie wohl ebenso bekennen wie seine Schwester.
In Rostock
berichtet am 18. März Syndikus Hermann Lembcke dem Rat über die Beschuldigung
der A.G. als Hexe und das bisher Unternommene.
Es wird
beschlossen, einen Formalprozeß zu führen, dem Pastor in Elmenhorst hat man
gemeldet, daß die Zeugen in Glaubenssachen nicht gefestigt seien. Endlich
hören am 22. März die Kämmereiherren und Hospitalvorsteher Anna Gribbenis zu
74 Inquisitionalfragen. Mit Tilsche Panzenhagen war sie bekannt, sie saßen mal
draußen und spielten »Pißkühlchen«, da klagte sie ihr ihr Pech beim Buttern.5 Tilsche riet ihr einiges, was sie dagegen tun könnte,
doch war ihr nicht bewußt, daß das etwas mit Zauberei zu tun hätte. Das
Zerwürfnis mit Detloff kam zustande, weil dessen Sohn zehn Jahre lang mit
Finckes Tochter ging, sie dann aber doch nicht zur Frau nehmen wollte. Ein
anderer Bewerber trat an, aber auch er nahm Abstand. Der Grund war, so Anna
Gribbenis, weil Detloff ihm abgeraten hatte. Sie wollte damals wissen, was
Sache war, und hatte sich bei den Hospitalvorstehern beklagt. Jochim Detloff
beschuldigte sie des Pfefferdiebstahls auf der Hochzeit seiner Tochter. Auf
die Frage, ob es denn nicht stimme, daß Detloff die Hochzeit seines Sohnes mit
ihrer Tochter verhinderte, weil sie eine Hexe sei, antwortet sie klar:
Nein, ihre
Tochter war ihm zu gering, denn sie trug nur Leinen. Anna Gribbenis verneint
alle Unterstellungen, die sie in einem schlechten Licht und als Schuldige
erscheinen lassen könnten. Sie beteuert, in Frieden zu leben, nicht zaubern zu
können, keinen Geist zu haben. Sie kann auch nicht finden, daß hinter den
beiden, übrigens von der Panzenhagen gekauften, Katzen ein Geist steht. Nach
dem »Examen« bringt man die Frau gefesselt zurück ins Schulzengericht.
Im April werden
die Zeugenvernehmungen unter Eid fortgesetzt. Der Kreis der Zeugen hat sich
erweitert. Michael Panzenhagen sagt zum Beispiel aus: Aus zwei Gründen ist
Anna G. für ihn eine Hexe. Erstens, vor zwei Jahren war er krank und lag ohne
Sprache. Man sagte, ein altes Weib habe ihm das angetan. Eigentlich mochte er
alte Leute gut leiden, nur die Gribbenis nicht. Sie ist zweimal unaufgefordert
zu ihm ins Haus gekommen, er schlug sie, daß sie blau war, und vertrieb sie.
Aber er verspürte Linderung, die Sprache kam auch wieder. Zweitens, als sein
Pferd einmal über den Zaun gesprungen war und von ihrem Korn fraß, hatte sie
ihrem Mann zugerufen, das würde es in diesem Jahr nicht wieder tun. Das Pferd
hinkte dann ein halbes Jahr lang.
Der
Kriminalprozeß gegen Anna Gribbenis ist nun an dem Punkt angekommen, wo die
Entscheidung fallen muß: Reichen die bisher ermittelten Indizien aus, die Frau
auf die Folter zu bringen? Bürgermeister Liebeherr schlägt vor, daß geistlicher
Beistand die Inquisitin zu einem Geständnis in Güte bewegen soll, ehe man die
Tortur anwendet. Am 17. Juni 1667 beschließt der Rat, sie nochmals in Güte zu
vernehmen. Wenn sie weiter leugnet wie bisher, werden ihr vom Scharfrichter die
Folterinstrumente gezeigt werden. Bekennt sie auch dann noch nicht freiwillig,
muß sie im Interesse der Wahrheit gefoltert werden. Man folgt der Peinlichen
Halsgerichtsordnung von 1532, die Rostock seit dem Erbvertrag von 1573 mit den
Herzögen ausdrücklich vorgeschrieben ist, genau. Diese verlangt zur Erhärtung
ungenügender Indizienbeweise die peinliche Befragung. Eine Verurteilung ist
erst möglich, wenn dem auf der Folter errungenen peinlichen Geständnis das gütliche
folgt. Liebeherr, der es mit der Straftat Hexerei zu tun hat, stellt nun die
Komplexe auf, die Gegenstand des Verhörs sein sollen:
1.
Ob sie zaubern könne?
2.
Wer sie die Zauberkunst lehrte?
3.
Zu welcher Zeit und an welchem Ort, auf welche Weise sie zaubern lernte?
4.
Ob sie dabei den wahren Gott verleugnete und einen Bund mit dem Satan machte?
5.
Ob sie einen eigenen Geist habe?
6.
Ob sie sich mit ihm fleischlich vermische?
7.
Verursachte sie mit ihrer Zauberkunst Leuten und Vieh Schaden an Leib und
Leben?
8.
Welchen schadete sie?
9.
Brachte sie die Zauberkunst anderen bei?
Am 6. August
prasseln auf Anna Gribbenis die Fragen nieder. Noch ist sie standhaft. Sie
sagt, wenn sie schuldig wäre, müßte sie bestraft werden, aber sie ist nicht schuldig.
Nach weiteren Ermahnungen zur Wahrheit und zur Ehre Gottes heißt es von ihr:
»Worauff sie sich aber auff ihre unschult nochmals mitt hohen eyden beruffen
undt Gott umb errettung Ihrer unschult gebeten, womitt dieser actus
geschlossen undt ist inquisitin wieder in die bande geleget worden«. Frühmorgens
um sechs Uhr des 7. August 1667 wird sie nochmals zur Wahrheit in Güte ermahnt.
Als die Frau weiter beteuert, nichts von dem, was man ihr vorwirft, gestehen
zu können, führt der Fron sie in die Folterkammer und zeigt ihr die Folterinstrumente
(Territion). Anna Gribbenis hat nichts zu gestehen. Um 6 Uhr 45 beginnt ihre
Folterqual. Zuerst entfernt der Fron alle Haare vom Körper der entkleideten
Frau. Mit auf den Rücken gebundenen Händen liegt sie auf der Folterbank. Er
legt ihr die Fußschrauben an, und sie wird gefragt, ob sie zaubern könne. Bei
jeder Frage muß der Fron sie stärker quälen. Bei der dritten, wo und wann sie
zaubern lernte, hat er ihr bereits brennenden Schwefel auf die Beine und die
Brust gestreut. Es zeigen sich keine Verbrennungsspuren. Viertens soll sie
bekennen, daß sie beim Zaubern Gott verleugnete und mit dem Satan einen Bund
schloß. Sie antwortet, man solle sie nur loslassen, dann würde sie bekennen,
sich damit aber dem Teufel ausliefern. Sie beteuert ihre Unschuld, sagt, daß
man ihr Schweres antue und dafür einmal einstehen müsse. Nun sticht ihr der
Fron mit einer fingerlangen eisernen Nadel etwa einen halben Finger tief zwischen
die Schulterblätter. Es zeigt sich weder Blut noch eine Schmerzempfindung. Als
er sie mit einer Rute über den Bauch schlägt, klingt es, als schlüge man auf einen
Kessel. Zwar winselt und stöhnt die Gequälte, aber sie weint nicht, und die fehlenden
Körperreaktionen sind schlechte Zeichen. Sie können nur aus dem Beistand des
Teufels erklärt werden. Der Fron fragt sie nun nach dem bösen Geist, wo er
säße, zuerst sagt sie, am rechten Fuß, dann am linken. Sofort nimmt sie das
zurück. Die Folter dauert eine Stunde.
Im
Torturprotokoll vom 7. August sind 19 Fragen und Antworten protokolliert. Die
Antworten zeigen, daß die Frau noch nicht ganz gebrochen ist. In freier Wiedergabe
lautet das Protokoll:
1. Kann sie zaubern? Wer lehrte es sie? - Sie
lernte es nicht, es wurde ihr von der Panzenhagen angetan.
2. Hat sie einen Geist und wie heißt er? -
Ja, er heißt Claus.
3. Wann lernte sie zaubern? - Vor drei Jahren
(zur Wahrheit ermahnt), vor sieben Jahren.
4. Wo lernte sie es? - Auf dem Hof hinter
ihrem Haus.
5. Wann im Jahr? - Zur Vorjahrszeit.
6. Wie und mit welchen Worten lernte sie es?
- Es waren nur wenige Worte, die die Panzenhagen ihr vorsprach.
7. Welche? - Die Worte, sie solle Gott verlassen
und den Stock nehmen. Sie sprach sie nach, legte den Stock neben das Butterfaß.
Ein wenig löste sie sich
von Gott und leugnete ihn etwas, Gott
aber wird sie wieder in Gnaden annehmen.
8. Machte sie einen Bund mit dem Teufel? -
Nicht ganz.
9. In welcher Gestalt kam der Teufel zum
ersten Mal zu ihr? - In Gestalt eines kleinen schwarzen Hundes.
10.
Wann und wohin kam er? - In ihr Haus, für gewöhnlich am Dienstag und
Donnerstag.
11.
Ob er ihr auch etwas zugebracht hat? - Ganz nicht.
12.
Hat sie sich fleischlich mit ihm vermischt und gebuhlt? - Ihr Lebtag nicht,
mutete er ihr auch nicht zu.
13.
War der Teufel auch bei ihr im Gefängnis? - Ja, oft und an jedem Abend, letztes
Mal berichtete er ihr, daß die Herren heute wiederkommen würden. Er
war bis l Uhr bei ihr.
14.
War er auch auf der Tortur bei ihr? - Ja, er saß am linken Fuß unter dem Enkel.
15.
Hat sie mit ihrer Zauberkunst anderen Leuten an ihrem Leib und Leben, Gütern
und Vieh geschadet? - Keinem Menschen hat sie geschadet, keinem
Vieh. Leider verführte der Teufel sie,
doch nun ist sie ihm zu alt. Er hat sie verlassen. Gott möge ihr helfen und
Jesus Christus ihr vergeben.
16.
Brachte sie die Zauberkunst anderen bei? Wem? - Niemand.
17.
Hat sie Gehilfen in der Zauberkunst? Wer? - Niemand als die Besesche in
Elmenhorst.
18.
Woher weiß sie das? - Weil die Panzenhagen auf die ausgesagt hat, es sind auch
noch vier andere da im Dorf.
19.
Wie heißen die? - Sie weiß nichts, als daß die Panzenhagen auf sie aussagte.
Dem Gerücht nach soll sie auch die Frau von Jochim Detloff genannt
haben. Es tut ihr leid, Gott verlassen zu
haben.
Als sie
losgebunden ist, sagt Anna Gribbenis, sie habe viel Unrechtes unter der Folter
gesagt. Doch wurde sie so gepeinigt, daß sie nicht anders konnte. Der
Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen ist hiermit in Frage gestellt. Will sie nicht
bei dem Geständnis bleiben? Sie sagt, nun müsse sie wohl dabei bleiben, denn
die Folter sei nicht auszuhalten. Nochmals befragt, ob es denn nicht wahr sei,
was sie bekannt habe, antwortet sie: »Sie hette zwar alles auff pein bekannt,
wolte aber dabey leben und sterben«. Darauf führt man sie gefesselt ab. Der Rat
der Stadt verfügt:
Am 9. August
soll Anna Gribbenis wieder auf die Büttelei gebracht werden und ungefesselt
stehend zu einem reumütigen Bekenntnis ermahnt werden. Wie es der Artikel 56
der Peinlichen Halsgerichtsordnung erfordert, wird der Kämmereisekretär ihr
ihr peinliches Geständnis vorlesen und sie in allen Punkten nach der Wahrheit
befragen. Ihre Antworten sollen genau notiert werden. So geschieht es.
Am 9. August wird
Anna Gribbenis in der Fronerei erneut den Kämmereiherren vorgeführt. Der Fron
löst die Fesseln, sie wird zur Wahrheit ermahnt, wenn sie jetzt das gütliche
Bekenntnis ablegen würde. Sie verspricht es und fleht die Herren an, ihr um
Gottes willen zu helfen, daß der Teufel von ihr ablasse und sie ein Kind des
ewigen Lebens werden könne. Sie bedankt sich nun, daß man sie so sehr
bearbeitete, um sie auf den rechten Weg zurückzuführen. Nach weiteren
Beteuerungen wird sie nun wieder wie am 7. August befragt.
Anna bleibt
dabei, zaubern nicht gelernt und anderen auch nicht beigebracht zu haben. Sie
hat von der Panzenhagen nur etwas erfahren, wie man dem Viehsterben und
Butterpech entgegenwirken kann. Niemals hat sie Vieh umgebracht oder geschadet,
außer Hans Hamann, dem sie ein Borchschwein tötete, weil er ihr zwei Schweine
umbrachte.6 Und sie tötete sechs von ihren
eigenen Kühen und drei eigene Kälber. Sie hat weder ihrem Bruder Thies Vieh
getötet noch einen schädlichen Guß getan und auch dem älteren Detloff nichts
Böses zugefügt. Sowohl hinsichtlich der Zauberpraktiken als auch des Straftatbestandes
»Schadenzauber« oder »Maleficium« ist das Geständnis der Anna Gribbenis mager.
Sie gesteht nur die Mitwirkung am Tod des eigenen Viehs, am Tod des
nachbarlichen Schweines als Vergeltung, die Feindschaft zu Detloff ohne böse
Folgen für ihn, niemals ist sie aus der Dorfgilde ausgeschlossen worden. Ganz
anders aber verhält es sich mit der zweiten wesentlichen Komponente des
Hexenglaubens, dem Teufelsbund und der Teufelsbuhlschaft, dem »crimen
exceptum«. Anna Gribbenis gibt im Grunde jetzt alles zu, was man von ihr hören
will. Der Teufel, dem sie für den ihr sehr unangenehmen Beischlaf Geld geben
mußte, hat ihr auf der Folter beigestanden, als kleines Ding oder Pudel saß er
an ihrem linken Enkel. Er hat sie mehrfach im Gefängnis besucht, auch letzte
Nacht, und sie gab ihm wieder Geld, das Mann und Sohn ihr gebracht hatten. Zwei
Schillinge forderte er für die Buhlschaft der letzten Nacht, sie betete zu
Gott, sie von ihm zu befreien, und er würde nun auch nicht wiederkommen, weil
sie ihm zu alt sei. Sie war auf dem Blocksberg, nennt Namen von Gefährtinnen,
verneint aber, daß Detloffs Frau dabei war. Sie weiß nur, daß Tilsche
Panzenhagen das gesagt haben soll. Daniel Lesche, der alles protokolliert,
notiert zum Schluß: »Wie dieses alles geschehen, hatt sie geklaget, daß sie
einen Pudel in der linken Seite bekommen, der Ihr wehthete, darauff dem Fronen
befohlen, solches in Augenschein zu nehmen, wie auch ob einige Narben des
gebrandten Schwefels auff Ihrem Leibe zu befinden, welcher nach eingenommenen
Augenschein berichtet, kein pudel an der linken Seite zu befinden, sondern es
wehre nur die Haut ein wenig abgekratzt, dass möchte Ihr wohl etwas Schmerzen,
sonsto hatt er vom Schweffel ganz keine gefunden, als am rechten Fuß, da wehr
einwenig eingebrandt, am linken aber und auf der Brust wehre ganz nichts zu
sehen...«. Anna wird abgeführt.
Der Ehemann Chim
Fincke soll seine Frau in der Fronerei aufgesucht und ihr Geld gebracht haben.
Ob er erzählte, daß die Bauern von Elmenhorst Ärger mit dem Hospital hatten
wegen einiger Holzfuhren? Fincke gehörte zu denen, die eine Geldstrafe
erhielten, Schulze Kron kam sogar in Ketten.
In den nächsten
Augusttagen schicken die Hospitalvorsteher Briefe hinaus. Es geht um die
Frauen, die Anna Gribbenis denunzierte: Grete Bese, herzogliche Untertanin aus
Elmenhorst, eine Magd, die in Elmenhorst diente, heiratete und nach Vorpommern
zog, eine dänische Magd, die nach ihrer Heirat ins Amt Bukow ging, das Dorf ist
nicht bekannt. Nur Grete Bese ist greifbar und wird von Rosenow, dem
herzoglichen Verwalter, nach Rostock zur Konfrontation beordert. Das geschieht
am 19. August. Anna bleibt dabei, Greta auf dem Blocksberg als Hexe gesehen zu
haben. Wenn sie das nicht zugeben wolle, sollten die Herren sie ebenso
bearbeiten, wie es ihr geschah, dann würde sie schon gestehen. Laut Protokoll
reagiert Grete Bese frech und fluchend, Anna will nichts aus ihren
Geständnissen widerrufen. Sie bittet Gott um die Vergebung ihrer Sünden.
Niemanden hat sie ein Leid angetan, nur das getan, was sie gestanden hat, und
sie will nicht mehr leben. Sie hofft und betet, daß ihr der gnadenvolle
Schwerttod gegönnt werde. Am 29. August wird sie abermals zu 43 Fragen
verhört. Die Gründe dafür liegen wohl darin, daß nicht zu allen Punkten des
Geständnisses ein klares »Ja« vorliegt, sondern auch das Wort »unschuldig«. Da
Gefühlsstarre unter der Folter und das Fehlen von Folterspuren als sicheres Zeichen
dafür gelten, daß man es mit einer den Beistand des Teufels genießenden Hexe zu
tun hat, scheinen diese Feststellungen jetzt noch Gewicht zu bekommen.
Anna Gribbenis
sagt, daß ihre Kühe »Ruchblut« gehabt hätten und ihr Geist sie von ihr forderte.7 Nach und nach starben Kühe und Kälber. Den Kühen
drehte der Geist den Hals um. Er zwang sie zuzulassen, daß die Kälber in eine
Grube sprangen und starben. Das Vieh blieb liegen, wo es lag, auf dem Feld.
Sie tat das, weil sie Arbeit schaffen mußte, an ihren Nachbarn wollte sie sich
nicht vergreifen. Vor zwei Jahren starb die letzte Kuh. Sie wußte das alles,
suchte dann aber mit ihrem Mann und den Kindern nach den Tieren. Der Geist
wollte, daß ihr Mann nichts erfuhr. Wie am 9. August gibt sie zu, daß ihrem
Nachbarn Hamann ein Schwein getötet wurde, und zwar durch ihren Geist.
Wenige Tage
später gibt Hamann in Elmenhorst zu, vor etwa sechs Jahren aus seinem
Kohlgarten durch seinen Hund ein Schwein der Gribbenis verjagt zu haben. Das
gehetzte Tier stürzte sich bei dem Sprung über den Zaun zu Tode. Weil er
gedroht hatte, ihre Schweine totzuschlagen, falls sie sie nicht von seinen Erbsen
fernhalten würde, schob sie später den Tod eines ihrer Schweine auf ihn. Er tat
aber keinem Schwein etwas an. Sein Borchschwein kam vor zwei Jahren um, nachdem
es in ihrem Kohlgarten gefressen hatte.
Der Sohn Jochim
Fincke bestätigt durch seine Antworten die Tierverluste und die Umstände. Er
sagt, ihnen sei ein Schwein durch Hamanns Hund totgehetzt worden, Hamann habe
ihnen in den Erbsen ein weiteres Schwein erschlagen, wovon der aber nichts mehr
wissen will. Mehr weiß Annas Sohn nicht.
Entwurf des
über Anna Gribbenis gefällten Urteils, das am 15. Oktober 1667 öffentlich
gemacht wurde (AHR).
Der Rat der
Stadt Rostock verfügt am 6. September 1667 in der Inquisitionssache Anna
Gribbenis, die Inquisitin müsse nochmals vor den Kämmereiherren und
Hospitalvorstehern nach aller nur möglichen Ermahnung zur Wahrheit ihre am 29.
August gemachten Aussagen bekräftigen. Sie soll befragt werden, warum sie
neulich gegenüber dem Herrn Prediger Beselin, ihrem geistlichen Beistand, alles
leugnete und ihm sagte, aus Qual bekannt zu haben, was sie von der alten
Panzenhagen gehört habe. Sie soll erklären, warum sie vor dem Prediger ihr
Geständnis widerrief. Sie soll sagen, ob der Satan neulich bei ihr gewesen
sei, ob er wieder mit ihr gebuhlt habe usw. Das alles muß nochmals
protokolliert werden.
Anna Gribbenis
versuchte, aus Gewissensnöten, ihrem Schicksal eine Wendung zu geben. Ihrem
geistlichen Beistand, Magister Protasius Beselin, vertraute sie, und ihm
erzählte sie, daß sie alles nur aussagte, um den Qualen zu entgehen. Nichts
Böses lernte sie von Tilsche, sie gab ihr nur den Stock, den sie neben das
Butterfaß legte, alles, was sie vom Teufel wußte, hat Tilsche ihr erzählt. Sie
fühlt sich jetzt zum Widerstand und zur Wahrheit ermutigt, denn -wie sie
aussagen wird - wenn sie unschuldig Schuld bekennen würde, könnte sie nicht
selig werden.
Am 13. September
widerruft Anna Gribbenis die 43 Aussagen ihres Geständnisses, die irrsinnige
Teufelsbuhlschaft, die Blocksberggeschichte usw. Den Tod ihres Viehs und des
Schweines von Hamann führt sie auf natürliche Ursachen zurück. Sie erklärt ihr
Geständnis aus Angst, Schmerz und Qual, die sie sehr wohl gespürt habe, und
eine Verletzung ist auch noch als Narbe zu sehen. Sie kann nicht zaubern,
vieles sagte sie, wie sie es gehört hatte, wie man die Geschichten eben kennt.
Nie erlebte sie eine Zusammenkunft von Hexen, und Grete Bese nannte sie nur,
weil die Panzenhagen es getan hatte. An einer Stelle vermerkt das Protokoll
simulierte Tränen bei der Inquisitin. Die Frau des Frons Jacob Schmidt
berichtet von einem Besuch des Ehemannes Fincke bei seiner Frau in der Fronerei.
Er soll ihr ins Gemüt geredet haben, warum sie nicht dabei geblieben ist,
unschuldig zu sein, wenn sie es doch ist. Wenn sie nicht gepeinigt worden
wäre, so würde sie noch gepeinigt werden, sie müsse es so nehmen. Die Frau
rang die Hände und beteuerte ihre Unschuld. Um acht Uhr des Abends vor dem
neuerlichen Verhör soll die kleine Stubentür auf- und zugegangen sein. Es
klopfte ans Fenster. So der Fron, und seine Frau bestätigt das und will dreimaliges
Klopfen am Fenster gehört haben. Auch der Fronknecht hat gesehen, daß die Tür
von allein aufgegangen ist...
Anna Gribbenis
hat sowohl das peinliche als auch gütliche Geständnis widerrufen und gilt nun
als boshaft und noch immer unter dem Einfluß des Teufels stehend. Nach dem
Paragraphen 57 der Peinlichen Halsgerichtsordnung muß ein Gefangener, der
bekannt, aber widerrufen hat, erneut ins Gefängnis und auf der Folter vernommen
werden. Es sei denn, so verlangt man es von Anna Gribbenis auch, der Gefangene
kann den Richtern eine überzeugende Ursache nennen, warum er sein Geständnis
ablegte. Nur menschliches Irrsal, also der Zustand der Verwirrtheit, wenn er
denn glaubhaft gemacht werden kann, darf den Richter veranlassen, die peinliche
Befragung zu lassen. Da Anna Gribbenis aber gesagt hat, sie habe aus Furcht
und Pein bekannt, andererseits aber zugab, zuerst auf der Tortur gar nichts
gespürt zu haben, da der Geist für sie aushielt, weil sie mehrmals nach der
Tortur ihre Aussagen, manchmal sogar ausführlich und freiwillig, wiederholte,
wird sie nochmals gefoltert werden. Die lästerliche Meinung der Inquisitin
soll aber zuvor eingeholt werden, selbstverständlich muß versucht werden, sie
erst durch gutes Zureden der Wahrheit zurückzugewinnen.
Am 23. September
versammelt sich das Gericht in der großen Büttelstube. Der Fronmeister Jacob
Schmidt berichtet, daß Magister Beselin vor acht Tagen, als er die Inquisitin
verließ, zu ihr sagte, er würde sie nun allein lassen und nicht wiederkommen,
denn sie habe widerrufen. Anna Gribbenis wird vorgeführt, und man macht ihr
klar, durch Leugnen würde sie nicht freikommen. Anna Gribbenis will die
Wahrheit sagen, aber für sie heißt das, nicht wirklich zaubern zu können, sich
den Tod ihres Viehs und des Schweines von Hamann zuzuschreiben, mehr nicht.
Das Verhör wird abgebrochen. Den zweifelhaften Aussagen der Frau muß ein Ende
bereitet werden. Fronmeister Schmidt geht mit ihr in die Folterkammer.
Inzwischen kommt Magister Beselin in die Fronerei und berichtet, wie er sechs
Wochen lang mit der Inquisitin immer wieder gesprochen habe und sie ja auch bei
ihrem Geständnis blieb. Dann aber widerrief sie plötzlich alles. Mehrmals, auch
heute wieder, versuchte er, ihren Sinn zu ändern. Doch es gelang ihm nicht, sie
beharrte darauf, alles aus Pein, Schmerz und Wehtag gesagt zu haben.
In der
Folterkammer zeigt unterdessen der Fron Anna wieder die Folterinstrumente, sie
bleibt bei ihrer Wahrheit, wird entkleidet, gefesselt, auf die Folterbank
gelegt und in die Beinschrauben gepreßt. Beim nächsten Grad der Folterung, als ihr
die Arme rückwärts verrenkt werden, will sie gestehen. Sie gesteht auf die 43
Anklagepunkte und will darauf leben und sterben. Sie führt noch aus, daß und
wie sie Michel Panzenhagens Vieh umbrachte und krank machte, ihrem Bruder Thies
vor sieben Jahren einen Guß schüttete, weil er beim Bier schlecht über sie
redete, wie sie mit Hilfe ihres Teufels einen Zauber übte, der ihn erkranken
ließ. Anna Gribbenis hat nun auch diese in Elmenhorst von einigen geäußerten
Verdächtigungen bestätigt. Warum hat sie am 13. September widerrrufen? Sie sagt
nun, der Teufel habe es so gewollt. Sie will bei ihrer jetzigen Aussage bleiben
und in den Tod gehen. Sie bereut ihre Sünden und bittet darum, den Magister
wieder zu ihr zu schicken, damit er ihr Trost spenden und Beistand leisten
möge.
Am 26. September
bekräftigt Anna Gribbenis in der Fronerei das ihr Punkt für Punkt vorgelesene
Geständnis vom 23. September. Die schon bekannten Gerichtsherren fahren drei
Tage später nochmals hinaus nach Elmenhorst. Sie gestatten sich keinen Fehler
in der Prozeßführung. Noch müssen Michel Panzenhagen und Thies Gribbenis
befragt werden. Natürlich bestätigen sich der Tod von Vieh, Krankheit der
Männer, aber auch krankheitslindernde Wirkung der Hexe. Panzenhagen mochte sie
nicht, wollte sie nicht sehen, als er krank war, seine Frau aber bemerkte, daß
Anna Gribbenis doch ins Haus trat, und ihm ging es bald besser. Ihr Bruder
schalt Anna einmal Hexe, redete aber sonst nichts Übles über sie. Der Kreis
schließt sich in Elmenhorst.
Herr Matthaeus
Liebeherr stellt fest, daß bis auf wenige Einzelheiten, an die die Zeugen sich
nicht erinnern können, in der Hauptsache die Aussagen der Inquisitin bestätigt
werden. Unverzüglich soll die Angelegenheit nun zu einem Ende gebracht werden.
Er und Syndikus Lembcke unterziehen die vorliegenden Akten einer genauen
Prüfung, vergleichen die einzelnen Aussagen miteinander und prüfen Widersprüchliches.
Der Prozeßverlauf und die Entscheidung der nochmaligen Folter nach dem
Widerruf, weil die Inquisitin für dieses Verhalten geistige Verwirrung nicht
als Ursache vorbrachte, werden resümiert. Gegeben und hinreichlich erwiesen
sind der Tatbestand der Zauberei, des Schadenzaubers an Mensch und Vieh und
des Teufelspaktes mit der -buhlschaft, also der Hexerei. Nun stellt sich die
Frage nach der Bestrafung der Delinquentin. Nach Artikel 109 der Peinlichen
Halsgerichtsordnung muß - denn Anna Gribbenis hat mit ihrer Zauberei Vieh
getötet und Menschen krank gemacht - die Strafe auf Tod durch das Feuer
lauten.8 Diese Strafe ist auch deshalb
angebracht, weil die Inquisitin von Gott abgefallen ist und mit dem Teufel
einen Pakt geschlossen hat. Selbst wenn sie durch ihre Zauberei keinen Schaden
bewirkt hätte, so hat sie allein durch die Tatsache des Paktes mit dem Teufel
die Strafe des Feuertodes verdient. Drittens trieb sie mit dem Teufel Unzucht,
damit ist der Straftatsbestand der Sodomie gegeben, selbst wenn sie nicht den
Teufelspakt geschlossen hätte. Die Anzeichen von Buße und Reue, die zeitweise
bei der Frau festzustellen waren, reichen längst nicht aus, die Feuerstrafe
abzumildern. Wenn der Rat Gnade walten lassen möchte, dann - so empfiehlt
Liebeherr - könne man es dem Fron bei der Exekution an die Hand geben, sie zur
Vermeidung der Verzweiflung zu strangulieren, damit sie nicht lange mit dem
Feuer gequält werde. Nach einer zusammenfassenden Schilderung des
Prozeßverlaufs und Nennung der rechtlichen Grundlage, nämlich der Halsgerichtsordnung
Kaiser Karls V. von 1532, wie es der Erbvertrag vorsieht, wird das Todesurteil
formuliert.
Am 12. Oktober
erscheinen die Kämmereiherren und die Hospitalvorsteher noch einmal in der
großen Büttelstube und lassen Anna Gribbenis vorführen. Ihr werden ihre
wesentlichen Straftaten vorgelesen, und sie bejaht alle. Dabei weint sie bitterlich.
Dann erfährt sie das Todesurteil und von der beabsichtigten
Urteilsvollstreckung am kommenden Dienstag, dem 15. Oktober. Die in ihr
Schicksal Ergebene sieht sich als große Sünderin und will die verdiente Strafe
über sich ergehen lassen. Während Anna Gribbenis sich in der Büttelei auf ihren
Tod vorbereitet, streiten sich im Rathaus die Kämmereiherren, der Hospitalvorsteher
und der Bürgermeister, aus wessen Kasse die Exekution und die Prozeßkosten zu
bezahlen seien.9 Fronmeister Jacob Schmidt ist
beauftragt worden, die zur Hinrichtung benötigten Materialien schnellstens zu
beschaffen. Das letzte, von ihr mit »Ja« bestätigte Geständnis der Anna Gribbenis,
die Urgicht, wird mit dem Urteil am 15. Oktober öffentlich bekanntgegeben. Die
Urgicht beinhaltet neun Vergehen:
-
Sie erlernte vor etwa sieben Jahren von der bereits verbrannten Tilsche Panzenhagen
das Zaubern.
-
Sie verließ Gott und schloß einen Bund mit dem Teufel.
-
Sie nahm einen Geist an namens Claus in Gestalt eines Hundes, der auch als
großer schwarzer Kerl erschien.
-
Sie trieb mit Claus Unzucht, in ihrem Haus, auf dem Bett, im Gefängnis.
-
Sie brachte mit Hilfe des Geistes ihre eigenen sechs Kühe um und das
Borchschwein des Bauern Hamann.
-
Sie tötete Michel Panzenhagen ein rotes Vieh.
-
Sie tat ihrem Bruder Thies Gribbenis einen Guß und machte ihn krank.
- Sie
machte Michel Panzenhagen krank, indem er lange stumm liegen mußte. Das sind die
»Untaten« der Anna Gribbenis, die von seitenlangen
Zeugenaussagen und Protokollen blieben.
Sie wird am
15. Oktober vor dem Steintor verbrannt. Der Fronmeister erdrosselt sie,
verbrannt wird die Tote.
Lat. veneficium
= Giftmischerei, Zaubertrunk, Zauberei.
Die von
spätantiken Autoren geschilderten römischen Zauberinnen tragen meistens sehr
negative Züge. Durch die von ihnen geübten magischen Praktiken und
den Gebrauch von
Mitteln auch für Verbrechen stellte sich die Identifikation von Zauberin und
Giftmischerin ein.
»Maleficium«
meint in Hexenprozessen das Verbrechen der Zauberei (crimen magiae) mit schädigender
Wirkung. Schwer oder gar nicht zu ermitteln ist in diesen, ob mitunter
tatsächlich kriminelle Delikte eine Rolle gespielt haben und somit ein Verstoß
gegen menschliche Gesetze vorliegen könnte.
2 Die Ausführungen gehen auf die Akte 1.1.10
Nr. 7482 des AHR zurück. Im Mecklenburgischen Landeshauptarchiv Schwerin
befindet sich im Bestand Domanialamt Doberan Nr. 610 der Inquisitionsprozeß
gegen Tilsche Panzenhagen. Diese Auskunft und einige sich auf Anna Gribbenis
beziehende Kopien gab freundlicherweise das Landeshauptarchiv.
3 Per Gesetz erfolgte am 27. Juli 1532 die
Verkündigung von "Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reichs
peinliche Gerichtsordnung«, auch »Constitutio Criminalis Carolina« (CCC) oder
kurz »Carolina« genannt; eine Wende in der Entwicklung des deutschen
Strafrechts war eingeleitet. In Mecklenburg hatte sie Gültigkeit bis zur
Strafgesetzgebung des Deutschen Reiches nach der Reichseinigung 1871.
4 Stigenjahr: Im Mittelniederdeutschen ist
Stige ein Zählmaß für die Zahl 20 von einerlei Art. Drei Stigenjahre sind 60
Jahre. Auf diese Weise erfolgt die Altersangabe nur für Anna Gribbenis
(Schiller/Lübben 1878, 4, 400).
5 Pißkühlchen spielen und Kühlchen mit einem
Stöckchen machen bezeichnen die Tätigkeit von Anna Gribbenis und Tilsche
Panzenhagen, als sie sitzen und sich über Vieh- und Milchsorgen der Anna G.
austauschen. Nach Wossidlo/Teuchert (l 967, 41. Lief., 442) ist »Pißküülken
spälen« ein Kinderspiel, bei dem von Kindern in eine gemeinsam gemachte
Erdgrube gepißt wird. Die Frauen stocherten und rührten beim Erzählen wohl in
einer kleinen Grube zu ihren Füßen.
6 Borchschwein ist ein verschnittener Eber.
7 Krankheit oder abnormes Verhalten der Tiere,
nicht geklärt.
8 Der Artikel sieht für Zauberei die
Todesstrafe vor, fordert aber die Unterscheidung zwischen Schadenzauber und
unschädlicher Zauberei. »Wo aber jemant zauberey gepraucht und damit nymandt
schaden gethon hete, soll sunst gestrafft werden nach gelegenheit der sache,
darinne die urtheiller raths geprauchen sollen, alls von rathsuchen hernach
geschrieben steet« (Treige 1990, 309).
Da die Tortur
jedoch jeden bedrohte als Mittel zur Wahrheitsfindung, um Geständnisse zu erpressen,
ist die Chance des Entkommens für Verdächtige und Beklagte nicht sehr groß.
Dennoch bestand formaljuristisch die Möglichkeit, unschädliche Zauberei nach
freiem richterlichen Ermessen abzuurteilen.
9 Die Exekutionskosten übernimmt die Stadt, die
Prozeß- und anderen angefallenen Kosten hat das Hospital zu zahlen.
Beispielsweise erhält Daniel Lesche für seine Arbeit 50 Gulden, für das Abschreiben
der Akten weitere 16. Herrn Magister Protasius Beselin sowie den beiden
Syndici, die das Geschehen begleiteten, übergibt man "Vertraulichkeiten«,
also Geschenke. Fronmeister Schmidt wird mit 73 Gulden honoriert.
AHR
Archiv der
Hansestadt Rostock
Bestand »Kämmerei
und Hospitäler« Nr. 7482 und 7483, Inquisitions- und Kriminalprozeß gegen Anna
Gribbenis aus Elmenhorst wegen Hexerei (veneficium),
1667
- Nr.2106-2116,
Rechnungsbücher des Hospitals St. Georg, 1660-1671
- 1.1.3.1. Nr.
287, Ratswahlbuch, 93
- 1.1.3.2.
Nr.88, Ratsprotokolle l667.
Boll 1855
Ernst Boll,
Geschichte Meklenburgs mit besonderer Berücksichtigung der Culturgeschichte,
Erster Theil, Neubrandenburg 1855, 282-306.
Beyer 1903
Karl Beyer,
Kulturgeschichtliche Bilder aus Mecklenburg. Zauberei und Hexenprozesse im
evangelischen Mecklenburg, Berlin 1903, 1-114.
Cordshagen 1984
Christa
Cordshagen, Hexenprozesse in Mecklenburg,
in: Schweriner
Blätter 4, Schwerin 1984, 68-72.
Danneil 1863
Eduard Danneil,
Der Hexenkeller in Penzlin. Zur
Geschichte der
Hexenprozesse in Mecklenburg, in:
Archiv für
Landeskunde 13, 1863, 77-82.
Ehlers 1986
Ingrid Ehlers,
Über den Glauben an Hexen und Zauberer und ihre Verfolgung im Rostock des 16.
Jahrhunderts, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock N.F. 6, 1986,
21-40.
Enking 1935
Ottomar Enking,
Die Tragödie der Tilsche Schällwegen (Ein charakteristischer Hexenprozeß von
1663), in: Mecklenburgische Monatshefte 11, 1935, 69-72.
Haalck 1966
Jörgen Haalck, Rostocker
Hexenprozesse des 16. Jahrhunderts, in: Rostocker Beiträge.
Regionalgeschichtliches Jahrbuch der mecklenburgischen Seestädte l, Rostock
1966, 79-88.
Kullmann 1950
Rosemarie
Kullmann, Soziale und wirtschaftliche Verhältnisse der Bauern im Bereich der
Grundherrschaft des Rostocker Hospitals zum St. Georg (Diss. phil.), Rostock
1950, (Ms. 1-115).
Michaelis 1939
Rudolf
Michaelis, Ein Hexenprozeß in Güstrow gegen den jungen Hans Everts aus
Glasewitz (1664-1668), in: Mecklenburgische Monatshefte 15, 1939, 105-114.
Treige 1990
Gerd Treige,
Hexen - Opfer theologischer Konstruktionen und sozialer Alltagskonflikte, in:
Randgruppen der spätmittelalterlichcn Gesellschaft, hrsg. v. Ulrich
Hergemöller, Warendorf 1990, 277-315.
Schiller/Lübben
1878
Karl Schiller
und August Lübben, Mittelniederdeutsches Wörterbuch 4, Bremen 1878.
Wagner 1869
Friedrich
Wagner, Ein Hexenprozeß in Parchim im Jahr 1674, in; Archiv für Landeskunde 19,
1869, 89-108.
Wossidlo/Teuchert
1967
Richard Wossidlo
und Hermann Teuchert, Mecklenburgisches Wörterbuch, 41. u. 42. Lieferung, Neumünster
1967.